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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
46.1984, Heft 2.1984
Seite: 54
(PDF, 33 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-02/0056
Waldungen 2 Steckhaufen Matten, nämlich ein Steckhaufen im Klemm und ein Steckhaufen
im Alten Steig (Altenstein heute). Diese werden alle Jahre ausgeliehen«. Dabei
wird der Zehnte vom jährlichen Bestandzins (Pachtzins) erhoben.

Der Klee-Zehnte ist im ganzen Müllheimer Bann der Herrschaft zuständig; von einer
Juchert werden jährlich 40 Kreuzer in Geld bezahlt. Der Kraut- und Rübenzehnte im
Müllheimer Bann gehört der Herrschaft zu, er wird gewöhnlich in einer Steigerung verliehen
. Von dem im herrschaftlichen Zehntbezirk in Vögisheim angepflanzten Lewat
wird der Zehnte von der Herrschaft eingezogen, und zwar in Geld nach dem jedes Jahr
kursierenden Preis des »Lehwads«.

Unter Vögisheim kommt in der Rechnung der Burgvogtei der Noval Obst-, Kraut-
und Erdäpfel-Zehnte vor, der Klee-Zehnte von Neubrüchen (also von neu mit Klee eingesäten
Ackern). Dabei handelt es sich um den Neubruch Frucht- und Obstzehnten in
den Sonnhalden und im Krottenstollen, um den Heu-Zehnten von den Matten bei den
Zizinger Höfen.

Im ganzen Müllheimer Bann hat die Herrschaft den Obst-Zehnten, in Äpfeln, Birnen
und Nüßen bestehend, zu beziehen; alljährlich wird er um Geld verliehen.

Nach einem 1698 ergangenen fürstlichen Befehl wird der Tabak-Zehnte in der Herrschaft
Badenweiler eingezogen, und zwar von einem Juchert Acker Tabak für den Zehnten
2 Gulden Landeswährung. Der Tabak soll auf den Gütern, welche brach liegen, gepflanzt
werden.

Der Zehnte von Eisen-, Gips-, Stein- und anderen Gruben

Nach einem 1742 ergangenem fürstlichen Befehl soll der Herrschaft aus allen Gemeinde
- und partikular Steingruben der Zehnte geliefert werden. In der Herrschaft Badenweiler
ist von folgenden Steingruben der Zehnte fällig: In den Vogteien Badenweiler,
Britzingen, Müllheim, Vögisheim, Opfingen. Der Zehnte wird alljährlich von dem Erlös
, den die Gemeinden beziehen, erhoben. »Laufen hingegen zahlt für beständig, laut
Lagerbuch de anno 1732, jährlich 30 Kreuzer«.

Gestiftete Almosen

Nach »alter Stiftung, von deren Entstehung weder in Rechnungen noch Akten einige
Nachricht sich finden läßt«, werden bei der Geistlichen Verwaltung vier Vogteien erwähnt
, von welchen alljährlich folgende »Almosen für Haus-Arme, zu Brot abgegeben
und zur Osterzeit unter solche ausgeteilt werden: Britzingen 1 Gulden 40 Kreuzer,
Müllheim 1 Gulden, Buggingen 20 Kreuzer, Seefelden 20 Kreuzer«.

Kindbett-Hühner

Schon der vorstehende Bericht von den Almosen deutet an, wie weit es mit der »guten
alten Zeit« hergewesen ist. Weite Teile der Bevölkerung müssen in ganz bescheidenen
Verhältnissen, wenn nicht gar in Armut gelebt haben. Aber es gab auch gute Nachbarschaft
und Hilfsbereitschaft. Zu den sozialen Leistungen gehörte zum Beispiel eine
durch die Burgvogtei geregelte Hilfe für Wöchnerinnen in der Gestalt der sogenannten
Kindbett-Hühner. »Nach altem Herkommen«, so lesen wir in dem Gefällbuch unter
»Beständige Ausgaben«, »haben die gebärenden Weibspersonen in den der Burgvogtei
gemeldeten Ortschaften Kindbett-Hühner zu fordern. Bis Ende 1694 wurde alljährlich
eine gewisse festgesetzte Anzahl in jedem Ort abgegeben; später aber ist verordnet worden
, daß »künftig nur jeder in dem Ort gebärenden Person 1 Kindbett-Huhn gereicht

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