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werde«. Nach der im Notablien-Buch enthaltenen Erläuterung waren allein »die in Unzucht
niederkommenden Dirnen« davon ausgeschlossen. Wurde das Huhn nicht in natura
gegeben, so waren 12 Kreuzer in Geld zu bezahlen«. Die Ortschaften, welche dieses
Beneficium zu genießen haben, sind folgende: Badenweiler, Britzingen, Laufen, Müllheim
, Hügelheim, Buggingen, Seefelden, Mengen und Opfingen.«
Nachlaß des Zehnten wegen Wetterschadens
Die Zehnt-Abgaben waren sowohl in Naturalien als auch später in Geld genau festgelegt
und pünktlich zu entrichten. Doch bei besonderen Ereignissen, die nicht in der
Macht der Abgabepflichtigen lagen, zeigten sich Herrschaft und Staat mit dem Markgrafen
an der Spitze einsichtig genug, um drückende Last von den Untertanen zu nehmen.
So berichtete Burgvogt Erhardt zu Müllheim im August 1775 dem Markgrafen von einem
Unwetter, das großen Schaden angerichtet hat, so daß die Zehnt-Beständer (die Abgabepflichtigen
des Zehnten) um Nachlass gebeten haben.
In dem Schreiben an den Markgrafen schildert der Burgvogt das Unwetter wie folgt:
»Ein durch erschrecklichen Sturmwind getriebenes Hagelwetter hat in den Auggener,
Vögisheimer, Müllheimer, Britzinger, Laufener Rebbergen, ferner an Bäumen so großen
Schaden getan, daß von dem erhofften Weinsegen nur Euer Hochfürstlichen Durchlaucht
an Zehnt- und Kelterwein ein geringer Ertrag um 250 bis 300 Saum bekommen
werden. Die Winterfrucht war Gott sei Dank schon allerorten eingeheimst, an den Sommerfrüchten
und Obst aber geschah sehr großer Schaden.«
Der Burgvogt begab sich selbst mit Vogt Heidenreich von Müllheim zusammen nach
Vögisheim, um die Schäden, die das am Abend des 15. August niedergegangene Hagelwetter
im Vögisheimer Bann angerichtet hatte, festzustellen. Dabei habe sich gezeigt,
daß von »etlich und zwanzig Jucherten noch im Feld gelegener und gestandener Gerste
zum wenigsten 2/3 teils ab- oder noch mehr aufgeschlagen und zu Grund gegangen seien
. »So möchten zum Beispiel dem Beständer Stabhalter Leininger an seiner versprochenen
Zehnten-Pacht »auf das allerniedrigste genommen« vier Malter Gersten nachzusehen
sein. An dem Bestand des Neubruch-Obstzehnten seien die Bäume »erbärmlich zugerichtet
dagestanden. »Beständer Wallisers Schaden« schätzten wir so ein, daß ihm an
Nachlaß an dem Bestand-Geld von 1 Gulden 30 Kreuzer billig sei«.
Im September 1775 wird aus Karlsruhe berichtet, daß der Markgraf den Zehnt-Be-
ständern in der Herrschaft Badenweiler, und zwar »denen zu Sulzburg 3 Malter Gerste,
denen zu Döttingen 3 Malter Gerste, denen zu Auggen 2 Malter Gerste und denen zu
Vögisheim 4 Malter Gerste und an dem Neubruch-Obstzehnten 1 Gulden 30 Kreuzer
wegen des entstandenen Wetterschadens nachzulassen gnädigst geruht.« (GLA 229/
104040)
Bannwein-Geld
Nach dem Lagerbuch »de anno 1732 sind hienach gemeldete Orte der Herrschaft Badenweiler
folgende Bannwein-Geld, so auf Martini fällig und beständig ist, alljährlich zu
entrichten schuldig: Badenweiler 14 Gulden 40 Kreuzer, Britzingen 11 Gulden 20 Kreuzer
, Laufen 11 Gulden 20 Kreuzer, Müllheim 8 Gulden, Hügelheim 5 Gulden 20 Kreuzer
, Buggingen 8 Gulden, Seefelden 3 Gulden 12 Kreuzer, Haslach 40 Kreuzer. Summa
jährlich 62 Gulden 32 Kreuzer«.
Die vielerlei Abgaben in der Herrschaft Badenweiler
In der Gegenwart sind wir schon daran gewöhnt, daß von jeder Ware oder Dienstleistung
die sogenannte Mehrwertsteuer zu entrichten ist. In früherer Zeit gab es ein ganzes
Bündel von Abgaben in anderer Form an die jeweilige Herrschaft und den Staat. Da in
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