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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
46.1984, Heft 2.1984
Seite: 58
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unterworfenen Ort ziehen, wo »die mutuelle Abzugsfreiheit nicht hergebracht oder
durch Verträge nicht geregelt ist«, die Abzugs-Manumission und alle anderen vorher üblichen
Abgaben bezahlen sollen. Das Oberamt hat solchen hinwegziehenden Personen
den Todfall oder das Besthaupt anzusetzen und durch die Burgvogtei einziehen zu lassen
. In den Akten werden die Hin wegziehenden als »emigrirende Personen« bezeichnet.

Direkte Gefälle

Nach dem Lagerbuch des Jahres 1732 und der Rechnung der Burgvogtei von 1787 sind
Steuern von Gütern zugunsten der Burgvogtei abzuführen. Diese Abgaben sind auf
Martini zu zahlen. In den Akten werden die einzelnen Vogteien erwähnt sowie die Beträge
, welche diese zu zahlen haben. So hat zum Beispiel die Vogtei Müllheim eine jährliche
Steuer von 66 Gulden 40 Kreuzer zu bezahlen. Nach einer der der Rechnung von
1740 anliegenden Consignation (urkundlichen Niederlegung) sind von 12 Jucherten 2 5/
6 Viertel Gütern, die zum Haus Rosenburg gehörig und steuerfrei gewesen sind, 50 5/6
Kreuzer zu zahlen, ferner nach der 1787er Rechnung vom verkauften Wässerungs-Weiher
(Wässeriweiher) 3 Jüchen 3 Viertel 15 1/2 Kreuzer, vom 1/3 Viertel Garten, hinter
der Zehntscheuer gelegen, »welches Georg Friedrich Heidenreich von gnädigster Herrschaft
erkauft hat 1/3 Kreuzer, macht alles zusammen 67,46 2/3 Kreuzer.«

Vögisheim

Dieser Ort hatte bis zum Jahr 1782 die Steuer an die Burgvogtei Rötteln zu entrichten,
im Jahr 1783 wurde aber dieses Gefäll nach Badenweiler zum Einzug übertragen mit
jährlich 4 Gulden 9 1/2 Kreuzer.

Wegen der Sulzburger Verwaltung

Nach dem Sulzburger Lagerbuch von anno 1701 ist zu Sulzburg eine jährliche Steuer,
die ehemals an die Hachbergische Landschreiberei geliefert werden mußte, 32 Gulden zu
zahlen.

Vogt- und Eselgeld

Laut Lagerbuch von 1732 hat jährlich zu zahlen: Badenweiler 2 Gulden 40 Kreuzer,
Britzingen 2 Gulden 40 Kreuzer, Laufen, Müllheim, Hügelheim, Buggingen, Seefelden
jeweils 2 Gulden 40 Kreuzer. Die sechs unteren Vogteien sind von dieser Abgabe frei.

Indirekte Gefälle

Nach dem Lagerbuch von 1732 und nach den Burgvogtei-Rechnungen des Jahres 1787
waren ehemals und bis auf den 23. Juli 1783 sämtliche Untertanen in den unteren Vogteien
der Herrschaft Badenweiler, als auch zu Mengen, Tiengen, Opfingen, Schallstadt,
Wolfenweiler und Haslach leibeigen, in den oberen Vogteien aber zu Badenweiler, Britzingen
, Laufen, Müllheim, Hügelheim, Buggingen und Seefelden dem alten Herkommen
nach nur diejenigen der Leibeigenschaft unterworfen, welche aus dem Röttelischen
dahin gezogen und jährlich den Leibeigen-Schilling bezahlen oder sich, »wenn sie in einem
solchen leibesfreien Orte im Land und von da außer Landes ziehen wollten, desfalls

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