Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
46.1984, Heft 2.1984
Seite: 60
(PDF, 33 MB)
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Die Badenweilerer Währung »tut in Reichsgeld«:

Drei Pfennige = 1 Kreuzer

Sechs Pfennige = 2 Kreuzer

Neun Pfennige = 3 Kreuzer

Zwölf Pfennige = 4 Kreuzer

Ein Batzen = 3 1/3 Kreuzer

Zwei Batzen = 6 2/3 Kreuzer

Drei Batzen =10 Kreuzer

Vier Batzen = 13 1/3 Kreuzer

Fünf Batzen = 16 2/3 Kreuzer

Sechs Batzen = 20 Kreuzer

Sieben und ein halber Batzen = 25 Kreuzer

Neun Batzen = 30 Kreuzer

Zwölf Batzen = 40 Kreuzer

Fünfzehn Batzen oder ein rauher Gulden = 50 Kreuzer
Ein Pfund = 1 Gulden 20 Kreuzer

Früchte

Von allen Gattungen:
Ein Malter = 8 Sester
Ein Viertel = 6 Sester
Ein Mutt = 4 Sester
Ein Sester = 4 Viertel
Ein Vierling = 4 Malter

Wein

Ein Fuder = 8 Saum
Ein Saum = 20 Viertel
Ein Viertel = 4 Maß
Ein Maß = 4 Schoppen

Feld-Maß

In dem ganzen Oberamt hat:
Ein Jüchen oder Morgen Acker und Matten 4 Viertel
Ein Viertel = 72 Ruthen

Sodann kommt auch nach der uralten Gewohnheit die Benennung Zweitel und Halb-

zweitel öfters vor, und zwar ist:

Ein Zweitel = 3 Viertel

Ein Halbzweitel =11/2 Viertel

In den oberen Vogteien, nämlich zu Badenweiler, Britzingen, Laufen, Müllheim, Hügelheim
, Buggingen, Seefelden, Sulzburg und Ballrechten ist bei den Reben das nämliche
Maß wie bei den Äckern eingeführt; in den unteren Vogteien aber werden solche an einigen
Orten nach Steckhaufen berechnet.

In Tiengen und Opfingen beträgt die Juchert = 8 Steckhaufen

In Wolfenweiler und Schallstadt beträgt die Jüchen = 12 Steckhaufen. In Mengen hingegen
, wo »dermalen« nur wenige Reben angepflanzt sind, werden »solche nach dem gewöhnlichen
Feldmaß berechnet«.


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