http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-02/0062
Die Badenweilerer Währung »tut in Reichsgeld«:
Drei Pfennige = 1 Kreuzer
Sechs Pfennige = 2 Kreuzer
Neun Pfennige = 3 Kreuzer
Zwölf Pfennige = 4 Kreuzer
Ein Batzen = 3 1/3 Kreuzer
Zwei Batzen = 6 2/3 Kreuzer
Drei Batzen =10 Kreuzer
Vier Batzen = 13 1/3 Kreuzer
Fünf Batzen = 16 2/3 Kreuzer
Sechs Batzen = 20 Kreuzer
Sieben und ein halber Batzen = 25 Kreuzer
Neun Batzen = 30 Kreuzer
Zwölf Batzen = 40 Kreuzer
Fünfzehn Batzen oder ein rauher Gulden = 50 Kreuzer
Ein Pfund = 1 Gulden 20 Kreuzer
Früchte
Von allen Gattungen:
Ein Malter = 8 Sester
Ein Viertel = 6 Sester
Ein Mutt = 4 Sester
Ein Sester = 4 Viertel
Ein Vierling = 4 Malter
Wein
Ein Fuder = 8 Saum
Ein Saum = 20 Viertel
Ein Viertel = 4 Maß
Ein Maß = 4 Schoppen
Feld-Maß
In dem ganzen Oberamt hat:
Ein Jüchen oder Morgen Acker und Matten 4 Viertel
Ein Viertel = 72 Ruthen
Sodann kommt auch nach der uralten Gewohnheit die Benennung Zweitel und Halb-
zweitel öfters vor, und zwar ist:
Ein Zweitel = 3 Viertel
Ein Halbzweitel =11/2 Viertel
In den oberen Vogteien, nämlich zu Badenweiler, Britzingen, Laufen, Müllheim, Hügelheim
, Buggingen, Seefelden, Sulzburg und Ballrechten ist bei den Reben das nämliche
Maß wie bei den Äckern eingeführt; in den unteren Vogteien aber werden solche an einigen
Orten nach Steckhaufen berechnet.
In Tiengen und Opfingen beträgt die Juchert = 8 Steckhaufen
In Wolfenweiler und Schallstadt beträgt die Jüchen = 12 Steckhaufen. In Mengen hingegen
, wo »dermalen« nur wenige Reben angepflanzt sind, werden »solche nach dem gewöhnlichen
Feldmaß berechnet«.
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-02/0062