http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-02/0070
men »Reichsdeputationshauptschluß« in die Geschichte eingegangen. Das Verhandlungsergebnis
wurde am 24. März 1803 vom Reichstag und am 27. April 1803 unter einigen
Vorbehalten auch vom Kaiser Franz II. genehmigt. Im Hintergrund hatten dabei die
Großmächte Rußland und Frankreich gearbeitet und den Ausschlag gegeben.
Am tiefgreifendsten trafen die Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses
die geistlichen Fürstentümer, die alle, mit wenigen Ausnahmen, aufgehoben wurden.
Nach dem Großen Herder waren es »22 Bistümer und Erzbistümer, mehr als 280 Stifte
und Klöster, zusammen 90 700 Quadratkilometer mit 3 160 000 Einwohnern und etwa 21
Millionen Gulden Jahreseinkommen. Als Gegenleistung für die gewonnenen Einkünfte
wurden die Staaten zur Übernahme der Kosten des Kultus verpflichtet, wodurch die
Staatsgewalt die Kirche weitgehend materiell von sich abhängig machte«.
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