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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
46.1984, Heft 2.1984
Seite: 82
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das Hoch- und Oberrheintal nun aber Binnenland, und die militärischen Kastelle entwickelten
sich zu zivilen Siedlungen mit Stadt- oder dorfartigem Charakter. Daneben
gab es aber als weitere Siedlungsform den einzelstehenden Gutshof, die sogenannte villa
rustica. Diese Gutshöfe prägten vor allem das Bild des Landes und trugen ganz wesentlich
zu seiner Erschließung bei.

Eine der größten und schönsten dieser Villen stand in Grenzach und dürfte nach den
bisherigen Funden schon in die Zeit vor der militärischen Eroberung des Schwarzwaldgebietes
in den Jahren 73 und 74 n. Chr. zu datieren sein. Ihre Gründung geschah mit Sicherheit
von Augusta Raurica aus, das wohl schon vor der Mitte des 1. Jahrhunderts mit
dem rechtsrheinischen Ufer von Wyhlen durch eine Brücke verbunden war.3^

Das herrschaftliche Leben in dieser großartigen Säulenvilla endete dann etwa 200 Jahre
nach ihrer Gründung, denn im Jahre 259/60 durchbrachen die Alemannen den römischen
Limes und eroberten das Land bis zum Rhein. Bei ihrer Niederlassung auf unserer
Gemarkung übernahmen sie aber den Namen dieser Villa, nämlich Carantiacum, und
veränderten dieses im Laufe der Jahrhunderte völlig lautgesetzlich zu »Chränzech«, wie
der Ortsname von den Einheimischen noch heute ausgesprochen wird. Somit liegt hier
eine im rechtsrheinischen Gebiet sehr seltene und über 1900 Jahre dauernde Kulturkontinuität
von den Anfängen der Römerzeit bis in unsere Gegenwart vor.

Anmerkungen

1) Harold Mattingly: Coins of the Roman Empire in the British Museum, Volume II, London
1976, N° 830, p. 207

2) Die Römer in Baden-Württemberg, hg. von Philipp Filtzinger, Dieter Planck und Bernhard
Cämmerer, Stuttgart und Aalen 1976, S. 47 ff und

Felix Stählin: Die Schweiz in römischer Zeit, Basel 1948, S. 197 ff.

3) Gerhard Fingerlin in »Archäologische Nachrichten aus Baden«, Heft 24, 1980, S. 13

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 und 2: Aufnahme Paul Reinle, Grenzach-Wyhlen

Abb. 3 und 4: Die Römer in Baden-Württemberg (vgl. Anm. 2), S. 43 und 53

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