http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1984-02/0166
das dann kch gesprochen worden wäre, wie das auch heute mundartlich noch häufig erhalten
ist.
Zu den 3 obigen Formen kommt noch eine weitere hinzu, sie ist die bisher älteste,
kommt aber - nach dem heutigen Stand - nur einmal vor. Der Beleg findet sich in der Urkunde
Nr. 6 des Pfarramts Inzlingen vom 28. Juli 1601. Sie ist unterschrieben zuerst von
5 Bürgern, ohne daß deren Funktion genannt wäre, und zwar als Erstem von Peter
Stöcklin, danach von Jacob Christoph Leibfried, dem Landschreiber auf Rötteln, und
Heinrich Reich v. Reichenstein. Es ging um einen Streit zwischen der Gemeinde und den
beiden Reichenstein-Familien, die sich damals die Einkünfte aus dem Dorf teilen mußten
und deshalb unmäßige Anforderungen bezüglich der Abgaben stellten, insbesondere
beim Holzeinschlag in den Gemeindewäldern. Der Landschreiber als Vertreter des
Oberamts entschied eindeutig zugunsten der Gemeinde und wies die Reichensteiner in
die rechtlichen Schranken. Die 5 Vertreter der Bürgerschaft wird man als Mitglieder des
Ortsgerichts ansehen müssen, wobei Peter Stöcklin einer der beiden »Vorgesetzten« gewesen
sein dürfte. Wie im ganzen Oberamt die Ortsgerichte nach altem Recht vom Dorf
gewählt wurden, ist dies gewiß auch in Inzlingen der Fall gewesen. Die Familie des Peter
Stöcklin wird also schon wenigstens 2 Generationen in Inzlingen ansässig gewesen sein,
es sei denn, er sei als Beauftragter einer auswärtigen Grundherrschaft etwa zur Verwaltung
ihres Grundbesitzes nach Inzlingen gekommen.
Daß nun die verschiedenen Schreibformen des Familiennamens alle ein und dieselbe
Sippschaft meinen, muß mehr oder weniger Vermutung bleiben, die sich allerdings darauf
stützt, daß es im 17. Jahrhundert noch keinerlei Rechtschreibung gegeben hat und
erst recht kein Namenrecht wie heute, das die Schreibweise eines Namens Buchstabe für
Buchstabe festlegt.
Schluß
In der Familie Schickele ist überliefert, ihre Vorfahren seien vor dem Dreißigjährigen
Krieg in unsere Grenzecke aus der Schweiz zugewandert, wie Lucienne Lapointe im
letzten Heft ausgeführt hat.2^ Das ist bei der weiten Verbreitung des FN Stücklin und der
verschiedenen ähnlichen Formen im ganzen alemannischen Raum3^ ganz unauffällig
möglich. Aber gerade das erschwert weitere Nachforschungen in möglichen Herkunftsgebieten
.
Deshalb sei hier noch darauf hingewiesen, daß das Stift Säckingen und das Kloster St.
Blasien untereinander und mit anderen benachbarten geistlichen Grundherrschaften
auch südlich des Hochrheins vereinbart haben, ihren Untertanen gegenseitig freien Abzug
und Zuzug zu gewähren, eine sehr weise Lösung zur Erweiterung des Connubiums4^
angesichts der frühen strengen kanonischen Heiratsverbote bis zum 6. Grade der Verwandtschaft
. Das war besonders wichtig, wenn man bei weitem Streubesitz das Verbot
der Ungenossamenehe, die Grundlage für ein konstantes Steueraufkommen, nicht aufgeben
wollte.
Diese Tatsache macht die Familienüberlieferung der Schickele von der Herkunft aus
der Schweiz umso wahrscheinlicher. Man wird also gut tun, für weitere Nachforschungen
vor dem Jahr 1600 (oder vor 1620) solche Gebiete vorzusehen, die mit dem Stift Säk-
kingen einen solchen Vertrag abgeschlossen hatten, einschließlich auch der katholischen
Orte des Landes Glarus, wo der FN Stucki historische Bedeutung hatte (bezw. hat).
Anmerkungen
1) Vgl. Tafel III bei 1,11 Ehefrau Salome Enkherlin. Ein gutes Beispiel, welche Verballhornungen
von Namen möglich waren, wenn sie am Ort der Aufzeichnung unbekannt waren.
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