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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 1.1985
Seite: 10
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0012
»Will man die Resultate kennen lernen, welche sich durch obigen Vergleich für die
einzelnen Bürger unter dem Bächle herausstellten, so dürfte die nachfolgende Berechnung
den Vorteil oder Nachteil derselben herausstellen. Die Gesamt-Bürgerzahl der
Gemeinde Vögisheim beträgt 68, nämlich 23 Ober- und 45 Unterbächler. Der Bürger
unter dem Bächle gibt daher nach obiger Darstellung hin:

1. Den 45. Anteil an 13999 Gulden (mit Weglassung der Kreuzer) 311 Gulden

2. An der Zahlung der Gesamtgemeindekasse trifft er ihn

selbst mit dem 68. Anteil an 6700 Gulden, also 98 Gulden

zusammen 409 Gulden

Dafür erstattet dieselbe

a) bar von der Gemeindekasse 100 Gulden

b) von 22 Morgen Waldboden den 45. Anteil nach dem

Anschlag von 2200 Gulden 49 Gulden

c) An den überwiesenen rund 7299 Gulden mit dem

68. Anteil 108 Gulden

zusammen 257 Gulden

Derselbe (der Unterbächler) bringt somit der Gemeinde zum Opfer 152 Gulden

oder alle 45 Bürger zusammen 6800 Gulden,

»was nur ehrenvolle Erwähnung verdient, wobei wir«, so bemerkt das Großherzogliche
Amtsrevisoriat Müllheim, »besonders die tätigen Bemühungen des damaligen Bürgermeisters
Grenacher lobenswert finden, - der, obgleich selbst Bürger unter dem Bächle
und somit Berechtigter - dessen ungeachtet alles aufgeboten hat, den Vergleich zustande
zu bringen.«

Zum Schluß nimmt das Schreiben des Großherzoglichen Amtsrevisoriats Müllheim
positiv Stellung zum Vergleich. Er werde unter anderem vorteilhaft für den Hauhalt der
Gemeinde wirken, »der jetzt in allen Teilen geordnet werden kann und welche mit der
Abtretung von 22 Morgen Waldungen dafür 123 Morgen erworben hat - und wenn wir
endlich den moralischen Wert ermessen, den dieses neue Verhältnis, das mächtig auf den
Geist der Bürger und Bewohner des Ortes einwirkt, in der Gemeinde schaffen muß, in
dem es einen Zankapfel aus ihrer Mitte entfernt, der geeignet gewesen wäre, auf Jahrhunderte
den Samen der Zwietracht unter sie auszustreuen - so können wir mit wahrer Freude
beantragen, daß dieser Vergleich in Bälde die hohe Staatsgenehmigung erhalten möge


Die Unterschrift »Dörflinger« ist datiert »Müllheim, am 18. März 1839«.

Im weiteren Verfahren gibt die Forstpolizei-Direktion Carlsruhe, an die sich am 3.
November 1839 das Forstamt Kandern in dieser Sache gewandt hat, die Zustimmung.
Sie schreibt am 19. November 1839, daß sie »keinen Anstand nehme, die zum Vollzug
dieses Vergleichs nachgesuchte Ausstockung von 22 Morgen Gemeindswald forstpolizeilich
zu bewilligen«.

Auch die Großherzoglich Badische Regierung des Oberrheinkreises (datiert Freiburg,
26. November 1839) erteilt die Genehmigung zu dem Vergleich vom 19. März 1839 zwischen
den sogenannten Unterbächlern und der Gemeinde Vögisheim sowie zur Ausstockung
der 22 Morgen Wald.

Der Vollzug des Vergleichs

Am 23. Sept. 1841 wurde in einer Verhandlung in Vögisheim, zu der Distriktskommissär
Christian Friedrich Ebbecke, in Müllheim wohnhaft, (im Namen des Großh.

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