http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0045
eher der dermalige Lehenträger Tierarzt Bär in Müllheim dasselbe mit lehenherrlicher
Ermächtigung durch Kauf erworben hat.«
Der letzte Lehenträger aus der Frank'schen Familie war Georg Adolf Frank, welcher im
Jahr 1858 im 81. Jahr seines Lebens nach längerem Kranksein, währenddessen sein Lehen
sehr heruntergekommen war, gestorben ist. Derselbe hinterließ zwar 2 Söhne, dieselben
mußten aber zur Lehenfolge für unwürdig erkannt werden, weil sie schon vorher
wegen Trunksucht und ausschweifenden Lebenswandels für mundtot erklärt worden
waren; es suchten deshalb die Frank'schen Relicten, deren väterlicher Nachlaß lediglich
in den vererbten Lehenberechtigungen bestand, um die lehenherrliche Ermächtigung
nach, das Vögisheimer Lehen mittels öffentlicher Versteigerung veräussern zu dürfen.
Diese Ermächtigung wurde nicht sofort erteilt, vielmehr durch den Erlaß vom 7. Mai
1858 angeordnet, es solle vorerst der Versuch gemacht werden, ob nicht die zum Wasen-
meisterei-Bezirk gehörigen Gemeinden geneigt waren, sich mit den G. A. Frank'schen
Erben dahin abzufinden, daß diese gegen eine von den Gemeinden zu zahlende Entschädigung
auf das Wasenmeisterei-Erblehen verzichten und sodann der Wasenmeisterei-
Dienst nach Maßgabe der bestehenden Verordnungen als ein Gemeindienst vergeben
werden könnte. Leider erfolgte hierauf fast von allen diesen Gemeinden die Erklärung,
daß sie auf eine solche Ablösung nicht eingehen wollten, obschon die Frank'schen Erben
damals nicht mehr als 1000 Gulden Entschädigung verlangt hätten und später sogar dasselbe
um nur 900 Gulden an Tierarzt Bär verkauft haben.
Der Letztere, welcher daraufhin mittels Lehensbriefs der vormaligen Regierung des
Oberrheinkreises vom 20. September 1859 für sich und alle seine ehelichen Descenden-
ten förmlich beliehen worden ist und welchem nach dem Standesbuch-Auszuge (Seite
215) drei eheliche Kinder z. Zt. am Leben sind, hat auf die diesseitige Aufforderung vom
10. Oktober v. J. eine Entschädigungs-Berechnung eingereicht, wonach er den Reinertrag
seines Lehens auf jährlich 429 Gulden berechnet und davon den 25fachen Betrag mit
10179,35 Gulden als Entschädigung für den Verzicht auf alle ihm zustehenden Erbpachtrechte
in Anforderung gebracht hat.
Da die Lehenorte - es sind dies die sämtlichen Gemeinden des damaligen Bezirksamts
Müllheim und von dem Amte Schopfheim die Gemeinden Bürchau, Fischenberg, Kühlenbronn
, Neuenweg, Ried und Stockmatt - »keinen sehr großen Wert auf eine möglichst
baldige Ablösung des Lehenverbandes zu legen scheinen und nach der allerhöchsten
Entschließung des Staats-Ministeriums vom 30. Sept. d. J. zur Befriedigung der
übertriebenen Entschädigungsforderung ad — 10179,35 Gulden die pro 1866/67 in obigem
Betreff noch zu verwendenden Staatsmittel bei weitem nicht ausreichen, so soll die
Erledigung der schwebenden Vergleichsverhandlungen auf später verschoben werden.«
43
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0045