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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 1.1985
Seite: 51
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0053
»Es wird mir ganz gleichgültig sein, ob gedachter Jud Weil den Schutz zu Vögisheim
erlanget oder nicht, hingegen bin ich nicht wenig darüber betroffen, daß Euer Hochpreisliches
Hofratscollegium dem Bericht des Judenvorstehers besser als dem meinigen
getrauet hat, als der ich jedoch durch den Amtsschulzen Volz, als einem ehrlichen Mann
alles dessen mündlich versichtert gewesen war, was derselbe in seinem hier anliegenden
Attest schriftlich bezeuget hat.«

»Ich überlasse also das Weitere dem Höchsten Wohlgefallen Euer Hochfürstlichen
Durchlaucht und verharre in huldigstem Respect.

Euer Hochfürstlichen Durchlaucht untertänigst
gehorsamster

v. Wallbrunn«

Dieser Brief von Wallbrunns gibt auch einen Einblick in die damaligen Beamtenverhältnisse
. Es war nicht so, daß alles, was von oben kam, akzeptiert und widerspruchlos
hingenommen wurde. Zugleich zeugt das Schreiben von dem aufrechten Charakter des
mutjgen Röttier Oberamtmanns v. Wallbrunn zu Lörrach.

Schon vor dem Fall des Juden Moses Abraham Weil berichten die Akten des Vögishei-
mer Gemeinde-Archivs von »Juden-Sachen, jetzt Israelitische Angelegenheiten, und alles
, was unter diese Rubrik gehört« in der Zeit von 1753 bis 1809.

Strenge Vorschriften für zwischen Christen und Juden ausgehandelte Verträge

Im Jahr 1753 schrieb Oberamtmann Wallbrunn von Lörrach an die Vorgesetzten von
Vögisheim, daß alle Handschriften, die zwischen Christen und Juden ausgestellt werden
, von zwei Christen als Zeugen unterschrieben werden müßten, widrigenfalls eine
nicht auf diese Art zustande gekommene Handschrift zerrissen und der Kreditgeber abgewiesen
würde.

In demselben Schreiben macht Wallbrunn auf einen Befehl der »gnädigsten Herrschaft
« aufmerksam, wonach bei Androhung einer vierzehntägigen Turm-Strafe »das
nach Carlsruhe-Laufen«, wie es um Kleinigkeiten wegen geschehe, gänzlich abgestellt
sein solle.

Ferner werde darüber geklagt, daß »ausländische, besonders aber Badenweilerische
Becken« (Bäcker aus der Herrschaft Badenweiler) im Gebiet des Oberamts zu Lörrach
mit Brot hausierten, was gänzlich verboten sei. Diese seien zum ersten Mal zu warnen,
bei fernerem Betreten des Bereiches des Oberamts Lörrach sei ihnen das Brot wegzunehmen
und dieses unter die Armen zu verteilen. Außerdem seien sie zur Bestrafung beim
Oberamt zu melden.

In einem weiteren Schreiben an die Vorgesetzten zu Vögisheim, das nur zum Teil erhalten
ist, wird mitgeteilt, daß am 14. Dezember 1776 der Markgraf durch Dekret dem
Juden Jacob Meyer, von Langenbrand gebürtig, den nachgesuchten Schutz in Vögisheim
»gnädigst erteilt« habe. Diesem Juden sei freier Handel und Wandel zu gestatten. Auf
oberamtliches Verlangen sei er zur Erfüllung seines Anerbietens anzuhalten, nämlich
»daß er so lange er lebe, für 300 Gulden Waren aus der Pforzheimer Wollfabrik erkaufen
wolle«. (Diese Wollfabrik war ein staatliches Unternehmen, stand also gewissermaßen
unter der schützenden Hand des Markgrafen).

Wegen der Annahme dieses Juden in Vögisheim kam es anläßlich der alljährlichen
Losholzvergabe im Gemeindewald am 18. Januar 1777 zu einem Zwischenfall. Von einigen
Bürgern war ein »Gemurmel« zu hören, und Jacob Koger war »in Ausbruch geraten,

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