http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0070
chen, und in der Pfingstwoche 1984 fuhren wir bei einer Fahrt zu den Lutherstätten an
einem »Weinberg« bei Freyburg an der Unstrut (kurz vor Naumburg an der Saale) vorbei
, und die von der Zentrale des Tourismus in Potsdam entsandte Reiseleiterin wies in
großer Begeisterung auf diesen Weinberg hin als eine ganz besondere Attraktion von hohem
Seltenheitswert. Aus Luthers Antwort läßt sich sehr wohl herleiten, daß auch eine
Nottaufe mit Wein rechtens ist. Vielleicht ist die etwas eigenartige Form des Erlasses aus
Karlsruhe ein Indiz dafür, daß die Kirchenräte selbst ihrer Sache nicht so ganz sicher waren
.
Die Nottaufe mit Wein ist beileibe nicht ein rein innerprotestantisches Problem. Denn
am 20. 3. 1777 meldete der Kapuzinerpater Dorotheus vom Konvent in Waghäusel, der
mit der Seelsorge der Katholiken in Karlsruhe beauftragt war, daß in der Stadt Mühlburg
(bei Karlsruhe) eine solche Nottaufe in Wein stattgefunden habe (vgl. Ehrensberger in
ZGO 13 [1898]). Man wird wohl annehmen dürfen, daß die Hebamme eine Oberlände-
rin war, die es, wie später den Johann Peter Hebel, in die Residenz verschlagen hat und
die ohne Bedenken den heimischen Brauch auch hier ausübte.
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