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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 1.1985
Seite: 70
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-01/0072
Nach Ansicht des Leiters der Außenstelle Freiburg des Landesdenkmalamtes Baden-
Württemberg, Oberkonservator Dr. Gerhard Fingerlin, gehören die festgestellten
Grundmauern nicht zum Hauptgebäude eines römischen Gutshofs, sondern eher zu einem
in dessen Nähe gelegenen Ökonomiegebäude. Somit müßte innerhalb der recht ausgedehnten
Ziegel- und Bruchsteinstreuung noch irgendwo das Hauptgebäude zu suchen
sein. Allerdings schließt der Freiburger Archäologe auch nicht ganz aus, daß die Mauerreste
auf eine Straßenstation, eine sogenannte mansio, hinweisen, die in der Nähe der
wichtigen rechtsrheinischen Römerstraße gelegen war. Diese Straßenverbindung führte
ja von Augusta Raurica über eine der beiden Rheinbrücken nach dem heutigen Wyhlen
und zweigte dann ins Oberrheintal ab.

Schon früher hat man die 1534 erstmals urkundlich erwähnte »Ritterstraße« mit dieser
römischen Straße in Verbindung gebracht, so daß diese Ansicht durch die Nähe des festgestellten
römischen Gebäudes vielleicht einmal mehr Wahrscheinlichkeit gewinnen
wird. Vorher muß aber noch eindeutig geklärt werden, ob der freigelegte Grundriß zu
einem Ökonomiegebäude oder einer Straßenstation gehört hat. Sollte bei weiteren Sondierungen
noch ein Hauptgebäude gefunden werden, dann wäre allerdings die These von
einer Straßenstation nicht zu halten.

Nach ihrer Freilegung wurden die Grundmauern wieder zugeschüttet, um sie vor Zerstörung
durch Witterungseinflüsse und Menschenhand zu schützen.

Als wissenschaftliches Ergebnis der Grabung, die von den Grundstückseigentümern
sehr großzügig gewährt worden war, darf abschließend festgehalten werden, daß damit
die römische Siedlungsgeschichte im unmittelbaren rechtsrheinischen Vorfeld der großen
Römerstadt Augusta Raurica wiederum etwas aufgehellt werden konnte.

Anmerkung:

1) Vgl. dazu: »Das Markgräflerland«, Heft 1, 1983, S. 183 ff.

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