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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 2.1985
Seite: 12
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-02/0014
Von 1877 an steht Oberamtmann A. Jung an der Spitze des Müllheimer Bezirksamtes.
Er nimmt am 23. Juni 1877 eine Ortsbereisung von Vögisheim vor. In seinem Bericht lesen
wir u. a.: »Der Ortsdiener ist zugleich Totengräber. In dieser Eigenschaft wurde ihm
ins Gedächtnis zurückgerufen, daß die Gräber für Kinder unter 10 Jahren nicht 3-4 Fuß,
sondern 5 Fuß =1,50 Meter tief gegraben werden müssen, ebenso daß zur Aufnahme in
die Gräber nur Särge von weichem und leicht verweslichem Holz zugelassen sind, während
in Vögisheim auch schon Särge aus hartem Holz zur Verwendung gekommen sein
sollen.«

Im Ratsprotokoll findet sich ein Beschluß des Gemeinderats vom 26. Dezember 1876,
wonach die Ausschellgeb Uhr auf 50 Pfennig erhöht worden ist; ebenso ein Beschluß vom
20. 3. d. J., wonach festgesetzt wurde, daß den Steinsetzern für das Setzen eines Grenzsteines
50 Pfennig, für das Herausnehmen eines solchen 25 Pfennig gebühre. Bei beiden
Beschlüssen wurde unterlassen, die nötige amtliche Genehmigung einzuziehen.

»Die Begräbnisstätte ist entschieden zu klein. Errichtet 1833, ist die obere Hälfte jetzt
schon zum zweiten Mal in Benützung genommen worden und demnächst wieder voll
belegt. Es könne vorkommen, hieß es, daß Eltern und Kinder am nämlichen Platz beerdigt
werden müßten und das ist dann doch nicht in Ordnung. Platz zur Vergrößerung
des Gottesackers gibt es.«

Am 12. Juli 1879 ist Oberamtmann Jung zur Verwaltungsprüfung in Vögisheim. Seinem
Bericht ist u. a. zu entnehmen: »Bürgermeister Herrn ist ein tüchtiger, für das Wohl
seiner Gemeinde überaus besorgter Mann, dessen Dienstzeit leider im Oktober dieses
Jahres umfließt. Daß er wieder gewählt werden wird, ist nicht unwahrscheinlich, doch
hat Henn selbst hierwegen Zweifel ausgesprochen, weil, wie er sich überzeugt habe,
einige Gemeinderatsmitglieder im Geheimen ihm zu Leid lebten, wie sie konnten, und
zweifelsohne auch bei der Wahl gegen seine Wiederwahl agitieren werden. Äußerlich
stehen indessen alle Gemeindebeamten gut zusammen, und konnte man bei der Ortsbereisung
von den von dem Bürgermeister behaupteten Ungehörigkeiten nicht das geringste
wahrnehmen. - Ratschreiben Heller versieht seinen Dienst zur Zufriedenheit. - An
Stelle des Mathias Maler, welcher den Gemeinderechner-Dienst zuletzt gar wenig
pünktlich und zuverlässig mehr besorgte, trat als Gemeinderechner Johann Hurst, mit
dessen Dienstführung man bis jetzt wohl zufrieden sein kann.«

»Die Begräbnisstätte wurde bedeutend vergrößert. Die Kosten der Vergrößerung von
2 700 Mark wurden aus den laufenden Einnahmen bestritten.«

»Im Armenhaus befindet sich u. a. Christian Sichler, dem die Gemeinde unentgeltlich
Kost und Logis gewährt, für dessen Bekleidung aber nach Ansicht des Gemeinderats seine
Tochter in Niederweiler und sein Sohn, in Sulzburg verheiratet, zum Mindesten sorgen
sollten.«

»Metzger Schanzlin baut derzeit eine Scheuer und will darin auch eine Schlächterei
einrichten, hat aber bis jetzt unterlassen, polizeiliche Genehmigung einzuholen. Die
Felle des geschlachteten Kleinviehs und die Knochen, diese angeblich in abgekochtem
Zustand, bewahrt er auf dem Speicher seines Hauses auf.«

Anerkennung für die Gemeindebeamten

In dem Beschluß zu der Ortsbereisung heißt es u. a.: »Mit der Dienstführung der Gemeindebeamten
, zumal des Bürgermeisters, sind wir recht zufrieden und sprechen deshalb
unsere Anerkennung aus.«

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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-02/0014