http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-02/0021
»Der in diesem Jahr entmündigte und unter Pflegschaft des Alt-Bürgermeisters Friedrich
Heller stehende Nikolaus Gebhard, ledig, wünscht mit mehreren hiesigen Personen
, die nach Amerika auswandern, auch mit diesen dorthin auszuwandern. Derselbe
besitzt auch ein in barem Geld bestehendes Vermögen von 550 Gulden, welches unter
Verwaltung des Pflegers an Zins angelegt ist. Da es zu wünschen wäre, daß man denselben
von hier hinfort brächte und man jetzt besonders Gelegenheit hat, denselben mit
oben erwähnten braven und vertrauten Personen ausreisen zu lassen, die ihn mitnehmen
und auch sonst für ihn in jeder Beziehung sorgen wollen, so haben der Pfleger und der
Gemeinderat sich entschlossen, demselben von seinem Vermögen vorderhand 200 Gulden
auszufolgen und das übrige dann bis auf weitere spätere Erfahrung von seinen Verhältnissen
unter Verwaltung seines Pflegers an Zins stehen zu lassen«. Die Ausreise wurde
genehmigt.
Im September 1853 wird der Maria Barbara Hurst, ledig, die mit ihrem Schwager Kri-
stian Trefzer von Obereggenen nach Amerika reisen will, wozu ihre Geschwister das
Reisegeld geben, vom Bezirksamt die Erlaubnis erteilt und der Paß gegeben. (Randbemerkung
: 20 Gulden New York 150 Gulden einschließlich der Reisekosten).
Im Jahr 1854 will Johann Georg Raupp mit seiner Familie nach Amerika auswandern.
Er ist Landwirt und 40 Jahre alt. »Seine Schulden hat er bezahlt«.
Im gleichen Jahr wünschen »die Ehefrau des Küfers Johann Hurst namens Anna Maria
geb. Sichler und ihr Sohn Karl, 12 Jahre alt, zu demselben, der letzten Sommer nach
Amerika ausgewandert ist, auf sein Verlangen auszuwandern. Dieselbe kann die Reise
aus ihren eigenen Mitteln bestreiten.
Die Anna Maria Hurst ledig, will 1855 nach Amerika auswandern. (Ob es wohl die
gleiche Vögisheimerin ist, die schon 1853 die Genehmigung zur Ausreise erhalten hat?)
Sie schreibt in ihrem Antrag: »Meine nach Amerika vor etwa einem Jahr ausgewanderten
zwei Schwestern haben mir, um auch dorthin zu kommen, das hierzu erforderliche Reisegeld
zugesendet. - Ich habe den Accord bereits abgeschlossen, welcher in dem Accord
des Schuhmachers Märklin von Auggen, der ebenfalls mit seiner Familie dorthin auswandern
und mich als Reisegefährtin mitnehmen will, enthalten ist«.
1855 erhält auch Maria Barbara Hurst, ledig, die Ausreise genehmigt. Sie will zu ihren
beiden Brüdern nach Amerika. Die Ausreise-Erlaubnis wird im gleichen Jahr Anna Maria
Maler, ledig, erteilt. Sie ist volljährig, hat hinlänglich Vermögen, auch keine Schulden
und möchte nach Nordamerika auswandern.
Im Jahr 1856 will Jeremias Hurst nach Amerika zu seinen zwei dort wohnenden Brüdern
, die ihm das Reisegeld geschickt hatten. Auch der Ochsenwirt Konrad Friedrich
Hornung von Vögisheim will mit seiner Familie nach Amerika. Die Ausreise wird genehmigt
, nachdem er Forderungen von Bäcker Johannes Diez, Kaufmann Wechsler,
Metzger J. Schanzlin, Konrad Englers Witwe, Stadtkasse Müllheim, Rabbiner Rothschild
, Josef Zivi, Hornung Metzger, Karl Willins Witwe (WaldkaufSchilling) beglichen
hat. In den Akten findet sich eine Art Quittung des Rabbiners Rothschild von Müllheim
mit dem Siegel. Sie lautet: »Dem Friedrich Hornung von Vögisheim wird hiermit bescheinigt
, daß ich an ihn nichts mehr zu fordern habe, was bescheinigt Müllheim am 4.
April 1856 Rabbiner Rothschild«. Siegel: »S. R. Rabbiner« und über den Initialen die
Gesetzestafeln nach Mose 20.
1856 erhält auch Johann Jakob Sütterlin den Paß zur Auswanderung. »Sütterlin reist
in Begleitung seiner Ehefrau Barbara geb. Walliser, 29 Jahre alt und seinen Kindern Jakob
6 Jahre, Catherine 4 Jahre, Carl Friedrich 2 1/2 Jahre und Joh. Jakob 1 Jahr nebst
seiner Mutter Cath. Sütterlin 50 Jahre und ihrer Schwester Anna Maria Walliser 26 jähre
. Sein Niederlassungsort ist in dem Staat New Orleans«.
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