http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-02/0023
digungsblatt für die Großherzoglichen Bezirksämter Lörrach, Müllheim, Schopfheim
und Schönau am 20. August 1856 bekannt: »Gläubiger Aufforderung! Martin Hurst von
Vögisheim will mit seiner Familie nach Nordamerika auswandern. Etwaige Gläubiger
haben ihre Forderungen am Dienstag, 26. August d. J. vorm. 11 Uhr dahier geltend zu
machen, da ihnen später von hier aus nicht mehr zu ihrer Befriedigung verholfen werden
könnte«. Als Gläubiger meldeten sich daraufhin Oberamtschirurg Gebhardt und praktischer
Arzt mit einer Forderung von 121 Gulden 42 Kreuzer einschließlich Zins (Gebhardt
hatte 100 Gulden geliehen unter Bürgschaft von Friedrich Hurst) sowie Oberkirchenrat
Sonntag in Karlsruhe mit einer Forderung von 232 Gulden 3 Kreuzer. (Gustav
Friedrich Nikolaus Sonntag, der seit 1821 die Pfarrgeschäfte in Müllheim wegen Altersschwäche
von Pfarrer Dreuttel besorgt hatte, war von 1825 - 1827 Pfarrer in Müllheim
und wurde Mitglied des Oberkirchenrates in Karlsruhe).
Martin Hurst wurde vom Bezirksamt eröffnet, daß er die Erlaubnis zur Auswanderung
nur erhalten könne, wenn er nachweise, daß entweder die angemeldeten Forderungen
befriedigt sind, oder auf Vorlage eines gemeinderätlichen Zeugnisses, daß er kein
Vermögen mehr besitze und die Mittel zur Auswanderung nur durch Unterstützung von
Verwandten erhalte. Der Gemeinderat Vögisheim bezeugte dem Bezirksamt, daß Martin
Hurst »von keiner An kein Vermögen mehr besitzt, und kann seine Auswanderung
nur durch Unterstützung seiner in Amerika lebenden Kinder vornehmen«. Auswanderungserlaubnis
wird erteilt, der Paß wird auf Vorlage des Uberfahrtsvertrages ausgestellt
.
1857 will Anna Katherina Hurst, 26 Jahre alt, ledig, nach Amerika auswandern zu ihren
dort wohnenden vier Geschwistern, die das Reisegeld zugesandt haben.
Im Februar 1857 trägt der Küfer Friedrich Hurst dem Bürgermeister Grenacher seines
Heimatdorfes vor: »Mein Schwager Joh. Zipsin, welcher in Neuorg (New York) in
Amerika, wie bekannt, verheiratet ist, wünscht, daß ich ihm meinen 15 Jahre alten Sohn
Friedrich nach Neuorg schicke, wozu er mir schon vor zehn Wochen das Reisegeld zugesendet
hat. Derselbe verspricht auch weiter, meinem Sohn, wenn er Lust hat, die
Handlung zu lernen, da ich noch vier kleine Kinder habe und wenig Vermögen besitze,
so sehe ich wohl ein, daß ich nie in Stand bin, meinen Sohn sonst etwas lernen zu lassen,
und es kann daher dies Vorhaben demselben nur sein Glück sein. Ich bitte daher, mir behilflich
sein zu wollen, daß mir hierzu ein Großh. Bezirksamt die Erlaubnis sowie der
Reisepaß gütigtst erteilt werde«. Gez. Friedrich Hurst.
Der Bürgermeister nimmt sich der Sache an und unterstützt den Wunsch Friedrich
Hursts beim Bezirksamt. »Da sich diese Angabe wirklich so verhält«, schreibt er, »und
besonders dem Letzteren nur heilbringend sein kann und da auch sonst dieser Auswanderung
von keiner Seite nichts im Wege steht«, so bittet er das Bezirksamt um die Erlaubnis
, die dann auch erteilt wird.
Im Jahr 1864 findet sich in den Akten das folgende Schreiben des Bürgermeisters Schumacher
an das Bezirksamt: »Johann Friedrich Hurst's Witwe Anna Maria geb. Koger
und ihre Tochter Luise Hurst sowie letzterer ihr Kind Friedrich Hurst, 11/2 Jahre alt,
haben sich entschlossen, nach Nordamerika zu ihren Verwandten auszuwandern. Sie
haben zu diesem Zweck ihre sämtlichen Liegenschaften verkauft, und zwar für die Summe
von 1150,- Gulden. Keine Liquidation.
1866 will Johann Jacob Scholer, Weber, geb. 1827, mit seiner Ehefrau Anna Maria,
geb. 1834, und seinen Kindern Wilhelmina, geb. 1857, Theodor, geb. 1859, Kristina,
geb. 1863 und Andreas, geb. 1865, seiner Mutter, Andreas Scholers Witwe Kristina geb.
Wenger, geb. 1795, und deren Tochter Katharina Scholer, ledig, geb. 1825, nach Nordamerika
auswandern. Die Erlaubnis wird erteilt.
21
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-02/0023