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99,31 1/2 Gulden (164,34 wirklicher Wert). Es werden daher für Gehalt der Lehrerstelle
im Ganzen 200 Gulden aufgewendet.
Zum Mesnerdienst-Einkommen gehören: 1)6 Sester Roggen alten Maßes oder 722
Becher neuen Maßes, die von der Gemeinde alljährlich abgegeben werden. 2) Die Mesnerfrucht
, welche von den einzelnen Bürgern gegeben wird und im ganzen zu 60 Sester
alten Maßes oder 20 Becher (1 Becher = 1 Schoppen) neuen Maßes Roggen angeschlagen
ist. 3) Die Mesnergarben, durchschnittlich 38 Garben.
Drückende Zeiten
Der Rechner des Ortsschulfonds hat es schwer
In der Schulverwaltung geht es nicht nur bürokratisch zu, sondern auch peinlich genau
, vor allem, wenn es um Geld geht. Da muß zum Beispiel der Rechner des Ortsschulfonds
bei einem säumigen Zahler nicht hart genug zugegriffen haben. Man schreibt das
Jahr 1849. Mit der Ortsschulfonds-Rechnung für das Jahr 1836 - 1848 ist nach Vorlage
der Stiftungsrevision die Regierung des Oberrheinkreises nicht zufrieden. Das Bezirksamt
Müllheim wird eingeschaltet, und der »Rezeßbescheid« über die Rechnung soll dem
Stiftungsvorstand (Kirchengemeinderat) sowie dem Rechner zugestellt werden, damit er
»sich selbst danach benehme«. Der säumige Zahler, Johann Jacob Rüdlin, schuldet dem
Ortsschulfonds 21 Gulden 42 Kreuzer. Wie soll der Rechner diese Schuld beitreiben?
Rechner Heller teilt der Regierung des Oberrheinkreises in einem Schreiben vom Dezember
1854 mit, wie es zu der Schuld des Rüdlin (Riedlin) gekommen ist. Da sei »während
der Zeit der mündlichen Aufkündigung sein sämtliches Vermögen im Zwangsweg
verkauft worden und bei dem gesunkenen Güterpreis hätten seine Schulden bei weitem
nicht gedeckt werden können«. Da der Schuldner von anderer Seite betrieben worden
sei, so sei eine weitere Betreibung durch den Rechner hoffnungslos, »unnötig« heißt es in
dem Schreiben Hellers, gewesen. Heller will nun versuchen, ob er von dem Verdienst
Rüdlins, »den er in hiesiger Gemarkung als Feldbann wart hat, etwas erheben kann«.
In einem Zwischenbericht vom April 1855 des Auggener Kirchengemeinderats, gezeichnet
von Heymann, an das Bezirksamt Müllheim lesen wir, daß der Rechner Heller
anschließend an seinen Bericht vom Dezember 1854 erklärt habe, er wolle die von Johann
Jacob Rüdlin herrührende Schuld von 21 Gulden 42 Kreuzer übernehmen und in
der nächsten Rechnung in Einnahmen bringen. Er wolle sehen, »ob er nach Umfluß der
gegenwärtigen drückenden Zeit von dem Schuldner einen Ersatz erlangen kann«.
Das Bezirksamt gibt sich mit diesem Bescheid nicht zufrieden. Im April 1855 wird der
Kirchengemeinderat beauftragt, »gegen Rechner Heller auf die bei Johann Jacob Rüdlin
in Verlust geratene Summe von 21 Gulden 42 Kreuzer Zahlungsbefehl zu erwirken und
auf sein Vermögen eintragen zu lassen, wenn er nicht in nächster Zeit die geschehene
Zahlung nachweise.
Die Hoffnung Hellers, daß die »gegenwärtig drückende Zeit« vergehe, ist vergebens.
Der Rechner muß für die Schuld Rüdlins geradestehen. So heißt es in einem Bericht des
Bezirksamts Müllheim vom Juli 1857 an die Kreisregierung in Freiburg kurz und bündig
, »daß der Rechner Heller die Zahlung der bei Jacob Rüdlin verloren gegangene Summe
übernommen und dadurch diese Angelegenheit ihre Erledigung gefunden hat«.
Vergegenwärtigt man sich, wie wichtig der Ortsschulfonds genommen und mit jedem
Pfennig gerechnet wird, so ist gewiß dem Ortsschulrat die Genehmigung zur Annahme
einer Schenkung nicht schwer gefallen. Im Dezember 1869 teilt nämlich das Bezirksamt
Müllheim dem Großherzoglichen Ministerium des Innern mit, daß der verwitwete Bür-
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