http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-02/0041
6 ar 97 qm Ackerland Gewann Kirchweg
10 ar 76 qm Ackerland Gewann Kirchweg
3 ar 2 qm Ackerland und Rain Gewann Kirchweg
24 ar 30 qm Wiese Gewann Untere Zizingermatt
46 qm Gartenland Gewann Untere Zizingermatt.«
»Auch diese Grundstücke«, so wird in dem Schreiben bemerkt, »sind vermutlich aus
Gemeindemitteln bezahlt worden«. Das Schreiben ist unterzeichnet vom Gemeinderat
Hunziger, W. Zapf, Gustav Hurst, K. Danzeisen, K. Hurst und Aug. Gebhardt. (Hun-
ziger ist Bürgermeister)
2,57 Mark jährlich für den Ortsschulfonds
Die Antwort auf die Bitten der Gemeinde läßt lange auf sich warten. Erst im Oktober
1928 teilt der Minister des Kultus und Unterrichts über das Bezirksamt Müllheim der
Gemeinde Vögisheim mit, daß die der Volksschule seiner Zeit »guttatsweise oder auf
Grund des Gesetzes vom 3. Mai 1858 überlassenen Grundstücke wieder auf den Namen
der Gemeinde überschrieben werden können. Darunter fällt aber nur ein 23 ar 71 qm
großes Grundstück Ackerland und ödung im Unteren Neuenberg. »Das 1 ar 50 qm große
Grundstück mit Hausgarten im Ortsetter und die 96 qm große Schulscheune ist mit
Garten und Scheune Zubehör der Lehrerwohnung und muß dem Lehrer verbleiben.«
Auch alle »weiteren Grundstücke sind Eigentum der Schulpfründe, eine Freigabe
kommt nicht in Frage«. Die Holzkompetenz mit jährlich 4 Ster eichen Scheitholz (mit
Aufbereitung, aber ohne Transportkosten) verbleibt der Schulpfründe. Ebenfalls gehört
dem Ortsschulfonds ein Geldbetrag von jährlich 2,57 Mark.
Der Vögisheimer Gemeinderat (Bürgermeister Hunziger, Gustav Hurst, Heller, Gustav
Hurst-Koger, Ernst Räuber, Emil Müller, Fritz Sichler, Karl Hurst) ist mit diesem
Bescheid nicht zufrieden. In einem Schreiben an das Ministerium des Kultus und Unterrichts
wird um Einstellung der sogenannten Holzkompetenzen an die Schulpfründe gebeten
. Der Minister kommt der Bitte der Gemeinde nach: »Mangels privatrechtlichen
Verpflichtungsgrunds wird die unter den Deckungsmitteln der Schule aufgeführte Holzleistung
, bestehend in 4 Ster eichen Scheitholz, gestrichen. Ebenfalls billigt der Minister
die Streichung der jährlich zu leistenden 2,57 Mark des Ortsschulfonds zum persönlichen
Schulaufwand in Vögisheim. Der Minister bemerkt hierzu: Nach dem vorgelegten
Beschluß der Ortsschulbehörde sowie der dortigen Schilderung der Vermögenslage des
Fonds ist derselbe zur Zeit außerstande, seine Aufgabe zu erfüllen.«
Das arme »Dorfschulmeisterlein«
In früheren Zeiten sind die Bezüge des Lehrers im Dorf, wie wir aus den Akten ersehen
haben, recht kärglich gewesen. Oftmals muß der Lehrer seinen Lebensunterhalt zusätzlich
aus seiner Hände Arbeit in der Landwirtschaft bestreiten. Dazu hat er zeitweise
eine Bürde zu tragen, die ihn nicht nur belastet, sondern auch in der Dorfgemeinschaft
unbeliebt macht. Aus dem Bericht über eine Ortsverwaltungsprüfung vom Jahr 1853
geht hervor, daß der Lehrer vertragsmäßig sieben verwahrloste Kinder in Verpflegung
hat. Die Kosten werden aus der dafür bestimmten Merian'schen Stiftung bezahlt. »Der
Lehrer hat viele Güter gepachtet und auch gekauft«, so lesen wir in dem Bericht, »und
bestellt sie mit Beihilfe dieser Kinder. Dafür wird er aber eines Teils zu sehr in seinem ei-
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