Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 2.1985
Seite: 42
(PDF, 34 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-02/0044
sollte, wäre eine Entschließung des Bezirksrates herbeizuführen.« - Es kommt zu einer
Entscheidung des Bezirksrates, doch nicht im Sinne des Oberschulrates, was immerhin
von einer guten demokratischen Haltung der Markgräfler zeugt. Am 19. Oktober 1892
tagt der Bezirksrat. Anwesend sind Oberamtmann Seubert, Vorsitzender, die Bezirksräte
Meyer von Seefelden, Marget von Hügelheim, Krautinger von Badenweiler, Greif
von Müllheim, Blankenborn von Müllheim, Tanner von Obereggenen, Weltin von Vogelbach
und Aktuar Wölfle. Der Bezirksrat gelangt nach eingehender Beratung mit sieben
gegen zwei Stimmen, unter welch letzteren diejenige des Vorsitzenden, zu folgender
Entschließung: »Der Antrag des Großherzoglichen Oberschulrats, die Gemeinde Vö-
gisheim auf Grund des § 6 Ziffer 1 des Verwaltungsgesetzes zur Ausführung eines Schulhausneubaues
für verpflichtet zu erklären, wird abgelehnt. - Als Bevollmächtigter des
Gemeinderats Vögisheim war zur Sitzung Gemeinderat Hermann Scbanzlin erschienen.

Gegen diese Entscheidung legt der Oberschulrat Rekurs ein. Doch der Großherzoglich
Badische Landeskommissär für die Kreise Freiburg, Lörrach und Offenburg berichtet
im März 1893 dem Minister der Justiz, des Kultus und Unterrichts, daß sich bei einem
Schulhausbau in Vögisheim die Umlage auf 47 Pfennig stellen würde, »was für einen großen
Teil der Bürger eine empfindliche Belastung wäre, wenn in der Folge gleich wie in
den Vorjahren die Herbste wenig günstig ausfallen sollten. Wünschenswert wäre es daher
, wenn mit dem Neubau noch einige Jahre zugewartet werden könnte, bis wieder die
Lage der einzelnen Bürger eine wirtschaflich bessere geworden ist«.

Das Ministerium wollte sich mit der Stellungnahme des Landeskommissärs einverstanden
erklären, doch der Oberschulrat ist gegen die Einräumung einer weiteren Frist.
Er ist der Ansicht, daß sich eine billigere Lösung anböte. »Nach der von der Bezirksbauinspektion
angefertigten Planskizze ist unmittelbar an das Schulhaus das Armenbaus angebaut
. Vorausgesetzt, daß die Stockhöhe entsprechend wäre, ließe sich in diesem Haus

10 J*\ ja. ja. °P ■ 7t>.

_i_______i_________L--1-L-----1-__l_

Plan für das neue Schulhaus, für das am 31. Juli 1894 der Baubescheid gegeben wurde.

42


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-02/0044