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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
47.1985, Heft 2.1985
Seite: 107
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-02/0109
Sir Nicholas Carew

Man erzählt sich von Christine folgende Anekdote: Christine habe König
Heinrich VIII. die Nachricht übermitteln lassen, »daß sie, wenn sie mit zwei Köpfen
versehen wäre, solche Ehre (nämlich ihn zu heiraten) gern annehmen wollte«.

Die Kosten für jene Reise nach Brüssel sind im Rechnungsbuch des königlichen Haushaltes
eingetragen. Im Jahre 1538, an Lady Day, wird Hans Holbein zum ersten Mal darin
erwähnt, als er sein Vierteljahresgehalt von sieben Pfund und zehn Schilling erhält.
Ziehen wir als Vergleich andere Gehaltszahlungen an Diener des Hofes heran: so erhielt
Nikolaus Kratzer, des Königs Astronom, fünf Pfund, der Chirurg John Aylif ebensoviel
, der französische Koch nur Sechsundsechzig Schilling.

Das Einkommen eines Landedelmannes, der Friedensrichter werden wollte, mußte
im Jahr zwanzig Pfund betragen; das sind also zwei Drittel von Holbeins Gehalt, das somit
ein ziemlich ansehnliches war.

Holbein scheint auf großem Fuß gelebt zu haben. Er ging gerne in stattlicher Kleidung
einher, hielt sich Pferd und Diener, hatte auch die Liebe genossen und sich des Lebens
gefreut. In seinem Testament setzte er sein Hab und Gut, nachdem kleinere Schulden abgezahlt
seien, seinen beiden unehelichen Kindern aus.

Die Zahlung eines Vierteljahresgehalts, also eine Vorauszahlung, waren in jener Zeit
eine höchst seltene Sache, und es folgt daraus, daß Holbein in besonderer Gunst beim
König stand.

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