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de gegen Zahlung eines jährlichen Ohm-Akkordes (Getränkesteuer) betrieben.
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts - über einen Zeitraum von etwa 50 Jahren -
wurde das Hüttenwerk von dem Faktor Joh. Thilmann Fuchs verwaltet. Dieser tüchtige
, sehr aktive Mann war zugleich Pächter der Wirtschaft. Über die Höhe der Einnahmen
gibt uns eine in Karlsruhe durchgeführte Zusammenstellung der Faktoreirechnungen
für die Jahre 1760 bis 1769 Auskunft, die folgendermaßen lautet:
»Abgeworfener Profit von 1257 fl 6 er. Darunter für Brot und Käß 140 fl l31/2 er. Mithin
zum zehnten Theil 125 fl 42 3/5 er.«
Ganz besonderen Kummer bereitet dem Faktor die jährliche Abrechnung, und er versucht
, mit folgendem Bericht vom 20. 8. 1772 davon befreit zu werden:
»Durchleuchtigster Marggrav, gnädigster Fürst und Herr!
Der Factor Fuchs allda bittet um Beibehaltung des Accordes von der Würthschaft und
um Entlastung, jährlich Rechnung hiervon einzusenden.
Von fürstl. Abhör wurde mir in meinen 1771er Anstands-puncten befohlen, ohnge-
acht mir die Bergwerkswürthschaft in Accort überlaßen seie, so hätte die gewöhnliche
Rechnung zu entwerfen und berichtlich einzusenden.
Da jedoch das in dieser Sache unterm 4. Jan. 1771 ergangene hochfürstliche Decret ein
solches nicht fordert, so hab ich jedennoch diese Rechnung entworfen und hier unterthä-
nigst einsenden wollen, woraus zu ersehen ist, daß der Uberschuß vom Profit über die
aecordierte jährl. 85 fl ohngeachtet die Lieferung an Kohl und Erz und also auch die
Würthschaft im Verdrib zimlich stark gegangen, sehr gering ist. Auch bei diesen noch
immer anhaltenden theuren Zeiten solche ehender ab als zunehmen wird, in der Hoffnung
lebend Euer hochfürstliche Durchleucht werde mich bei diesem geringen Genuß
belassen, dahero auch von jährl. Einsendung einer Rechnung gnädigst entlasten, der ich
zeit Lebens beharre:
Eur. Hochfürstlichen Durchleucht, meines gnädigsten Fürsten und Herrn unterthä-
nigst treu gehorsamster Joh. Thil. Fuchs.«
Schon unterm 29.8.1772 ergeht folgender Erlaß an Fuchs:
»Man will zwar dem Factor Fuchs die Oberweilermer Bergwerks-Wirthschaft um des
bisherigen Bestandsaccord noch fernerhin belaßen, hingegen kann man ihm wegen Dispensation
von einsenden derer darüber zu führenden Rechnungen nicht willfahren, sondern
solche sind von demselben alljährlich von Georgy zu Georgy ohnfehlbar anher zu
übergeben, weil man wegen dem Wahren Ertrag besagter Wirthschaft genaue Kenntnis
zu haben für nötig ansieht.«
Der steigende Umsatz der Wirtschaft hat naturgemäß die Aufmerksamkeit der schon
vorhandenen Wirtschaften herausgefordert und zu Beschwerden geführt, die den Auftakt
zu schärfer werdendem Konkurrenzkampf bedeuten.
Auf Veranlassung der Burgvogtei und der Einnehmerei Badenweiler gibt das fürstliche
Oberamt am 11.6.1779 dem Faktor Fuchs bekannt:
»In dem fürstlichen Decret vom 27. April über den diesjährigen Ohmgeldaccord ist
unter anderem folgendes enthalten:
Das Bergamt hat also solches demselben bekanntzumachen und zur Hebung der von
dem Ochsenwürth Grether zu Oberweiler geführten Beschwerden die Fürkehr zu treffen
, daß von der Factorie-Würthschaft daselbst an Niemand als diejenige, die auf das
Werk gehören oder auf dem Werk Geschäfte treiben, Trinken abgegeben werde. Die
fürstliche Factorie wird also sich hiernach in Führung der Würthschaft benehmen ohn
ermangeln.«
Schon fünf Tage später nimmt der streitbare Faktor in einem langen Bericht eingehend
Stellung: Zunächst beruft er sich darauf, daß »schon seit über 60 Jahren, als noch mein
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