http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-02/0125
Begründung, daß (1.) der Berginspektor Fuchs bald 30 Jahre treu und ohne Vorwurf in
Diensten stehe, daß (2.) der Ertrag der Wirtschaft sich seit einigen Jahren vermindert habe
und daß (3.) man den Berginspektor Fuchs in seinen alten Tagen nicht geringer setzen
solle, als er vormals verdient habe. Das Gesuch wird vom Markgrafen genehmigt und das
Ohmgeld auf 50 fl herabgesetzt.
Als besorgter Familienvater bemüht sich Fuchs, seinen Sohn in die Bergwerksverwaltung
hineinzubringen. Da aber die fürstliche Kammer bereits früher erklärt hatte, daß
»niemand in der Folge zur Besetzung der gleichen Factoriedienste in Vorschlag gebracht
werden könne, der nicht die dazu erforderlichen wissenschaftlichen Kenntnisse besitze,
welche außer der Fertigkeit im gemeinen Rechnungswesen und in Zeichnung der Situa-
tions- und Maschinenwerke vorzüglich in den Kenntnissen der wesentlichen geometrischen
, mechanischen und hydraulischen Grundsätze, ingleichen des Eisenhüttenwesens
bestehen«, soll Fuchs seinen Sohn veranlassen, sich diese Kenntnisse zu verschaffen, um
imstande zu sein, sich von der Bergdirektion darüber prüfen zu lassen. Wie sich das
Schicksal des Sohnes von Fuchs gestaltet hat, ist leider aus den Akten nicht zu entnehmen
. Wir erfahren nur, daß im Jahre 1797 - Fuchs war inzwischen gestorben - die Bergwerkswirtschaft
dem Kammerassessor Volz einstweilen auf ein Jahr um 50 fl überlassen
wird. Der eingesetzte Revisor Metz kann die für 1795 bis 1797 verlangte Rechnung mangels
Unterlagen nicht vorlegen. Die Witwe Fuchs und ihr Sohn in Oberweiler behaupten
, daß über die Bergwerkswirtschaft keine besonderen Bücher geführt worden seien.
Sie bestehen darauf, »daß ihnen nicht wohl zuzumuten seye, ihre Haushaltungsbücher,
welche niemand gern fremden Augen anvertrauen werde, vorzulegen.« Der junge Fuchs
stellt aber schließlich doch eine Ertragsrechnung für die Jahre 1795 und 1796 auf, für deren
Richtigkeit er »auf Ehre und Gewissen« bürgt.
Der zunehmende Konkurrenzkampf der nächsten Jahre gestaltet die Chronik wieder
interessanter. Der Auftakt bildet die Beschwerde des Blumenwirts Brändlin vom
16.12.1797: »Ein ausgewanderter Franzoß Nahmens Adam Reinhardt kam auf unsere
Seite vertrieben und hielt sich einige Jahre in unserer Gegend auf. Es geschähe nun zu
meinem Unglück und unvermuthet, daß dieser Emigrant als Bergwerkswirth dahier von
dem hiesigen Herrn Aßeßor und Eisenbergwerksdirecteur Volz angenommen und die
Bergwerkswirthschaft dergestalten übergeben wurde, daß nehmlich dieser ausgewanderte
Franzoß Adam Reinhardt von jedem Saum von Herrn Bergwerksdirecteur selbst in
die Bergwerksstuben vor Berglaboranten anschaffenden und von dem französischen
Ausgewanderten verwirtheten Wein accordmäßig vor den Saum ein kleiner Thaler bezahlen
mußte.
Nun ist vermög alter Observanz und nach folgenden hochfürstlichen gnädigsten Verordnungen
es ausgedungen und festgesetzt, daß ein jeweiliger Bergwerksfactor nicht änderst
Wein ausschenken dürfe, als immer und pur allein nur for Bergleuthe und Bergwerkslaboranten
.
Jezo gehet es aber ganz änderst und wieder in Ordnung. Der hierzu angestellte ausgewanderte
Franzoß Adam Reinhardt betrieb nicht nur allein die Bergwerkswirthschaft
for Bergleute, sondern gleich wie andere Wirthe for jedermann wer kommt, Wein, Brod
und Käß begehret.
Ich bin nun der Nachbar und auf diesem Plan ruhet meine Wirthschaftsgerechtigkeit.
Mein Weinvertrieb wird immer geringer und also geschwächet, daß kaum so viel an den
Vertrieb oder abzapfenden Wein rechnen kann, daß ich das veraccordierte Ohmgeld zu
bezahlen imstande bin.
Da das Verbott Eurer Hochfürstlichen Durchlaucht saget und hoch deroselben heiligen
Gesetze verbieten, keinen Ausgewanderten oder Emigrierten Franzoß länger nicht
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