http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1985-02/0135
hat, läßt sich aus den Akten nicht mehr feststellen. Eine juristische Klärung des Realwirt-
schaftsrechtes war praktisch nicht mehr nötig, da ja die Forstverwaltung weder geneigt
noch geeignet war, die Wirtschaft weiterzuführen. Es scheint sich aber im Verlauf einiger
Jahre die Stimmung in Oberweiler zugunsten einer vierten Wirtschaft stark geändert
zu haben, denn der Gemeinderat hat am 17.12.1874 an die Verkündigungstafel anschlagen
lassen: »Joh. Jakob Reinhardt jg. von hier beabsichtigt in dem an der Ortsstraße gelegenen
Haus seines Vaters eine Schankwirtschaft zum Ausschenken von Wein, Bier und
feineren Liqueuren zu errichten. Als Lokal hierfür soll das im ersten Stock rechts vom
Eingang sich befindliche Zimmer benützt werden. Etwaige Einsprachen hiergegen sind
innerhalb 8 Tagen bei Ausschluß vermeiden bei dem Gemeinderat vorzubringen.«
Nachdem auch der Bezirksrat in geheimer Sitzung das Gesuch genehmigt hatte, stand
einer entsprechenden Verfügung des Bezirksamts nichts im Wege. Von einer Beschwerde
der drei anderen Wirte in Oberweiler ist nichts bekannt. Die starke Zunahme des
Kurbetriebs mag ausschlaggebend gewesen sein, eine vierte Wirtschaft - die »Krone« -
zuzulassen.
Literatur:
Akten des Staatl. Forstamtes Müllheim
Akten des Gemeindearchivs Oberweiler
Nach einer Überarbeitung des Beitrages von Hans Ringes soll hier noch eine Ergänzung
hinsichtlich der letzten 100 Jahre der Geschichte der »Krone«, der Nachfolgerin
der ehemaligen Hüttenwerks Wirtschaft, angefügt werden.
Ein Johann Jakob Reinhardt (1821 - 1886) erscheint in den Kirchenbüchern von Badenweiler
als Hammerschmied, ist also ein Bediensteter auf dem Eisenhüttenwerk gewesen
. Bei der Eheschließung seines Sohnes gleichen Namens (1875) ist er Landwirt, denn
das Hüttenwerk hat seinen Betrieb inzwischen eingestellt. Der Sohn Johann Jakob Reinhardt
jun. (1849 - 1925) hat den Beruf eines Küfers erlernt, wird aber bei der Eheschließung
(1875) schon »Wirt zur Krone« genannt. Vater und Sohn scheinen die Wirtschaft
gemeinsam betrieben zu haben, denn 1882 benachrichtigt das Großherzogliche Bezirksamt
Müllheim den Gemeinderat Oberweiler, daß dem Joh. Jakob Reinhardt alt »die Erlaubnis
zum Betrieb einer Schankwirtschaft einschließlich des Ausschanks von Branntwein
in dem bisherigen Kronen wirtshaus erteilt wurde«. Wenn Johann Jakob Reinhardt
jun. schon 1874 eine Konzession erhalten hat (s. o.) und sich 1875 als Kronenwirt bezeichnet
, fragt man sich, warum der Witwe Reinhardt beim Tode ihres Mannes (1886) erlaubt
werden muß, die Wirtschaft bis zu ihrer Wiederverheiratung (die nicht erfolgte)
weiterzuführen. Hatte der Sohn das Wirten aufgegeben?
1888 taucht als neuer Antragsteller der Küfer Jakob Dieterle auf, dessen Vater von
Schiltach nach Oberweiler zugezogen war. Die Konzession wird ihm am 16.5.1888 erteilt
. Die Akten berichten dann nichts mehr bis 1934. In diesem Jahr übernimmt der Küfer
Andreas Willmann die »Krone« pachtweise vom Sohn des Jakob Dieterle, nämlich
Max Dieterle. Die Wirtschaftserlaubnis wird am 6.6.1934 ausgesprochen. Willmann
wirtet bis gegen Ende des 2. Weltkrieges, stellt dann aber wegen »Mangellage« den Betrieb
ein, d. h., er konnte wohl für seine Gäste keine Getränke und Speisen mehr beschaffen
.
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