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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 1.1986
Seite: 30
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-01/0032
zelheiten nicht verallgemeinern dürfen, aber das Bild wird wenigstens in gleichgroßen
Gemeinden mit Rebbau im Oberrheintal ähnlich gewesen sein.

Das Wochengericht hatte (neben Vogt und 3 Stabhaltern, zwei davon aus den Nebenorten
Dattingen und Muggardt) 7 Beisitzer. Wie alle größeren Gemeinden hatte aber
auch Br. gewiß ein Zwölfergericht, so daß man annehmen muß, daß eine Stelle gerade vakant
war. Jeder der Richter hatte einen bestimmten Aufgabenbereich, etwa als Baumeister
, für Wegebau, Feld- und Waldflur. Ahnlich wie in Auggen fand in Br. gegen Jahresende
, im Dezember, der »gewöhnliche Bauerntag« statt, an dem nötige Ergänzungswahlen
für das Ortsgericht stattfanden. Auch andere Ämter wurden dabei besetzt, wie aus
einer Aufstellung aus der Mitte des 18. Jahrhunderts hervorgeht: Geschworene (sie hatten
Schäden durch Wald- und Feldfrevel zu schätzen), Fronmeister, Feuerschauer,
Weinsticher, Marcher, Brotschätzer, 2 Bürger an die Feuerhaken, 4 Bürger an die Feuerspritze
, 2 Feuerreiter, 1 Spritzenfahrer, mehrere zu den Feuereimern, 4 Feuerläuter an
die Kirchtürme, Fleischschätzer, Brunnenwarte (an jeden Brunnen 2), Scharwächter,
Waidgesell, Stundenrufer, Totengräber, ferner Salzmesser (die Gemeinde hatte eine Art
Salzmonopol für die Umgebung). Neben Feld- und Waldbann wart gab es noch sogenannte
Feldstützler, die darauf zu achten hatten, daß kein Stück Feld unbebaut blieb.

Jedes Haus mußte eine Feuerleiter haben, die Gemeinde hatte außerdem 8 lange Leitern
, beschlagen und gerüstet, an der Friedhofsmauer. Bei den Dorfbrunnen unterschied
man Brunnen für Mensch und Vieh und besondere Brunnen zum Waschen und Schwenken
. Eine Badestube gab es natürlich auch.

Landvogt von Leutrum hatte 1727 bedauert, daß aufgrund einer fürstlichen Verordnung
alle kleinen Dienste in den Dörfern, soweit Neugewählte verpflichtet werden mußten
, nur noch vom Oberamt vereidigt werden und Ortsvögte dies nicht mehr tun dürften
. Das belaste das Amt das ganze Jahr über außerordentlich. Zwanzig Jahre später
wurde das - wenigstens im Amt Badenweiler - einfacher gemacht. Es gab nur noch eine
Verpflichtung »durch abgenommene Handtreue an Eidesstatt«, also durch Handschlag,
freilich auch durch den Oberamtmann in Müllheim.

Buggingen

1381

Heini Wintersinger, Vogt zu B.,



1385

Gottfried von Zunzingen, Vogt zu B.,



1390

Heini Karrerli, Vogt zu B. und Vogt Seckinger,



1401

Clewi Nüßler, Vogt,



1444

Gilg am Rhein (Amrein), Vogt zu B.,



1451,1469

/70 Hanns Brotbeck, Vogt von StSffen jetzt zu
Bugkingen,7)



1520-32

Tomann Merklin (auch Unterführer im großen Bauernkrieg
!),

Döttingen

1436

Wägeli der Vogt,



1462

Hans Jäkli, Vogt,

Feldberg

1255

Vogt Rudiger,



1446

Vogt Hans Werenbach,

Hügelheim

1381

HenniErli, Vogt zu H.,

Laufen

1350

Hans Kaltenbach, Vogt,



1381

Heini..., Vogt von Laufen,



1390

Heini Stimpi Vogt in L.,

Mengen



hier kann man schön den Ubergang vom adligen Dorf herrn
und Vogt zum gewählten Vogt des Landesherrn ver
folgen:

3C


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