Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
48.1986, Heft 2.1986
Seite: 103
(PDF, 45 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1986-02/0105
Verbrechen schweizerisches Recht gilt. Bei Unfällen ist die deutsche Polizei zuständig,
bei kriminellen Handlung (Mord etc.) die Schweiz. Obwohl die Straße, die von der Bundesrepublik
gebaut und bezahlt wird, aber in schweizerisches Eigentum (Basel-Stadt)
übergeht, bleibt die Haftpflicht bei Deutschland. Schließlich regelt der Vertrag die Einsetzung
einer gemischten Kommission, welche die sich aus dem Betrieb der Straße ergebenen
Fragen behandeln und abklären soll. Nach dem Abschluß des Vertrages und der
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens auf deutscher Seite rechnete man mit einem
Baubeginn der Zollfreien für 1977, falls keine Klagen vor dem Verwaltungsgericht kommen
. Die Kosten wurden damals mit 31.2 Mio DM veranschlagt. Die »Badische Zeitung
«, Ausgabe Weil, überschrieb ihre Nummer vom 18.12.75 mit dem seitenbreiten Titel
: »Grünes Licht für die Zollfreistraße«. Das grüne Licht aber war verfrüht angezeigt.
Es sollte anders kommen.

Der »Schlipf*

Wir lieben ihn, den Tüllinger Hügel, der in seiner Naturschönheit und Fruchtbarkeit
seinesgleichen sucht. Von seinem herrlichen Aussichtspunkt, der 408 m hoch gelegenen
Terrasse, grüßt das freundliche Kirchlein von Obertüllingen und zeigt den Eingang in
das Wiesental an. Am unteren Teil des Berges aber hegt der »Schlipf«, dessen Name
schon für seine besonderen Eigenschaften spricht. Aber geben wir den Historikern das
Wort. So ist in der »Geschichte des Dorfes Riehen« vom Riehener Pfarrer und Historiker
Ludwig Emil Iselin zu lesen:

Das etwa 100 Juchart große, am sonnenreichsten Teil des Tüllinger Hügels aufsteigende
Gebiet von Riehen, westlich der Wiese, trägt seit alten Zeiten den Namen »Schlipf«

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