http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1987-01/0026
dem Schutz der Hüninger Kanonen überschritt im Oktober 1702 Villars den Rhein, um
dem kaiserlichen General Ludwig von Baden eine Schlacht zu liefern.
Der Hüninger Markt
Erwiesen sich die Sorgen Basels wegen einer Konkurrenz Hüningens auf dem Gebiet
des Handels als gerechtfertigt? In einem Schreiben vom Dezember 1679 hatte Ludwig
XIV. der neugegründeten Stadt einen Freimarkt gewährt, der jeden Donnerstag stattfinden
sollte. An diesem Tag konnten die Händler, die sich nach Hüningen begaben oder
von dort kamen, Getreide, Nahrungsmittel, Gemüse, Handelswaren und Vieh transportieren
, ohne die Abgaben zu bezahlen, die dem König gewöhnlich zu entrichten waren
. Andererseits konnte jeder Einwohner, der ein Haus hatte bauen lassen, jeden Tag
Waren abgabenfrei in die Stadt bringen, vorausgesetzt, daß sie am Ort verbraucht wurden
.
Der Hüninger Markt hatte jedoch nicht den erhofften Erfolg; er war in Wirklichkeit
nicht lebensfähig. Die Kundschaft war nicht zahlreich, und der Bauer, der die Erzeugnisse
der Landschaft in die Stadt brachte, hatte in Hüningen keine Gelegenheit, Waren
einzukaufen.
Die Zivilbevölkerung
3 000 bis 4 000 Mann konnten in der Festung untergebracht werden. Wie stand es aber
um die Zivilbevölkerung?
Dem Willen eines Königs gemäß war aus einem Dorf eine Stadt geworden. Diese mußte
nun auch bevölkert werden. Damit dies rasch geschehe, gewährte Ludwig XIV. der
Stadt und allen, die darin ansässig werden wollten, bedeutende Vergünstigungen, die in
einem im Dezember unterzeichneten Erlaß festgelegt wurden.
»Zum Vorteil der in unserer Stadt Huningue wohnhaften Bürger, wie auch der daselbst
befindlichen Truppenteile beschließen wir, daß daselbst am Donnerstag jeder Woche
ein Freimarkt abgehalten werden darf. An diesem Tag können alle Händler und Verkäufer
nach Huningue kommen und allerlei Getreide, Ess- und andere Ware mitbringen,
um sie daselbst zu verkaufen oder umzutauschen nach ihrem Belieben, ohne daß sie für
die benötigten Fuhrwerke, Wagen, Karren, Pferde und für die genannten Waren die Ihrer
Majestät gebührenden Steuern bezahlen müssen. Auch sind sie von allen Straßen-
und Brückengebühren sowie von allen übrigen, auf Korn, Ess- und andere Waren, Karren
, Wagen und Pferde in unserer Provinz Elsass gewöhnlich erhobenen Abgaben befreit
.
Außerdem sind und bleiben alle, die in der Stadt Huningue ein Haus erbauen, nicht
nur von Soldateneinquartierungen befreit, sondern auch von allen Steuern auf Wein,
Esswaren und allen gewöhnlich erhobenen Abgaben, vorausgesetzt, daß genannte Waren
in der Stadt verzehrt und nicht außerhalb derselben verkauft werden«.
Die Stadt bevölkerte sich aber nur langsam. Die Bauern des Dorfes Hüningen verspürten
wenig Lust, hinter Festungsmauern zu leben. Sie wurden übrigens 1684 aufgefordert
, sich anderwärts anzusiedeln, weil ihre Häuser zu nahe an den Festungswerken lagen
. Sie gründeten deshalb weiter nördlich das Neudorf Großhüningen, das heutige Vil-
lage-Neuf. Ein Teil von ihnen siedelte sich auf der Niederterrasse an der Straße nach Basel
an; sie erhielten, ebenfalls 1684, vom König die Erlaubnis, ihren neuen Wohnsitz
Saint-Louis zu nennen.
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