Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
49.1987, Heft 2.1987
Seite: 92
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1987-02/0094
Vor und am Markttag waren die Tag- und Nachtwachen zu verdoppeln und noch weitere
Wächter zu bestellen. Diese hatten die Landstraßen zu besetzen, die abgelegenen
Häuser und Mühlen zu visitieren und kleine Streifen zu bilden, um allenfalls einrückendes
verdächtiges Gesindel anzuhalten und zum Amtshaus zu bringen.

Im Ort mußten Züge und Straßen an mangelhaften Stellen ausgebessert, gesäubert und
so aufgeräumt werden, daß darinstehende echte Verkaufende füglich fortkommen mögen
. Auch den Wirten war zu bedeuten, sich mit Wein und anderer Notdurft hinlänglich
zu versehen. Die Marktbesucher sollten ordentlich verpflegt werden. Noch 1808 erfolgte
ein Regierungserlaß zur Abstellung des Gassen-, Dorf- und Talbettels.

Im Stadtarchiv findet sich eine Beschreibung aller fremden Krämer, die im Spätjahr
1771 ihre 148 Stände stellten. Sie zeigt, daß sich bis heute an dem Marktbereich kaum etwas
geändert hat. Die Krämer kamen hauptsächlich aus der näheren und weiteren Umgebung
von Basel bis Freiburg, sodann sieben aus dem Elsaß, neun aus der Schweiz, einer
aus Tirol.

Sechzehn ohne Herkunftsangabe dürften eher Müllheimer gewesen sein. Mit Warenangeboten
finden wir unter anderem Zuckerbäcker, Weißgerber, Kürschner, Spengler,
Buchbinder, Posamenter, Nagler, Knopf- und Hutmacher sowie Krämer für Lebkuchen
, Eisenwaren und Flor, das waren Halstücher.

Als 1764 Kirchweih und der damit verknüpfte Jahrmarkt auf den Ostermontag fielen,
suchte man das Kirchenschwänzen und Kaufen am Feiertag zu unterbinden. Bei drei
Kronen Straf solle sich niemand gelüsten, diesen Jahrmarkt zu besuchen und dadurch
den Gottesdienst zu versäumen. Die Vögte hatten in ihren Dörfern daran zu erinnern
und die Pfarrer es von den Kanzeln zu verkünden. Kirchenrüger und Hatschiere mußten
genaue Obsicht tragen und Übertreter pflichtgemäß anzeigen. Erst 1803 erfolgte dann
im Regierungsblatt ein Verbot, an Sonn- und Feiertagen Jahr- oder Wochenmärkte abzuhalten
.

Leider brachten diese Markttage manchem einheimischen Handwerk eine unerfreuliche
Konkurrenz. So beschwerten sich im August 1763 inländische Meister, weil ihnen
großer Nachteil auf dem Markt durch ausländische Händler entstand, die billigere Eisenfabrikate
anboten.

Dann hatte es sich eingebürgert, eine Warenschau auf den hiesigen Märkten vorzuführen
. Ein Erlaß im August 1768 verbot das: Damit das Publikum vor Betrug gewahrt werde
.

Außerdem wolle an allen Märkten gerichtlich befohlen werden, Ellen- (Stoffmaß) und
Maßvisitation (Eichproben der Hohlmaße) genauer mit dem Sinngeschirr am Marktbrunnen
vorzunehmen. Im Herbst 1769 wurde die von Schuhmachern eingeführte Warenschau
auf den Märkten verboten. Wielandt verordnete im Oktober 1770: Die Warenschau
auf den Jahrmärkten als einesteils an sich unnützliche andernteils den freien Handel
einschränkende Sache gänzlich einzustellen.

In seinem Bericht von 1754 an den Markgrafen spricht Oberamtmann Saltzer von fast
300 Herdstellen in Müllheim. Hochgerechnet ergäbe das um die 1200 Einwohner. Die
Einteilung nach Vermögensklassen zeigt folgendes Bild: 146 gut, II 112 mittelmäßig, III
150 schlecht, IV 8 Lumpen. Diese letzte Gruppe besaß nichts und war sozial und moralisch
unterprivilegiert. Für den Flecken mußte also etwas getan werden. Die Marktverleihung
bot dazu die Gelegenheit.

Vergleicht man die Bevölkerungszahl von 1754 mit der von 1556, so ergibt sich ein
Wachstum um gut das Doppelte aber erst in rund 200 Jahren! Die Ursachen waren der
Dreißigjährige Krieg und andere Kriegsnöte, Hunger, Seuchen und die Flucht in sichere
Städte wie Basel.

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