http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1988-02/0121
Abb. 4: Fabrik-Notgeld der Spinnerei und Weberei Zell-Schönau A.G.
Es ist relativ schwierig, die Verursacher der Unruhen in Zell, vor allem die des Generalstreiks
, der am 17.9. begann, eindeutig zu identifizieren, daß in Zell zwischen
zwei völlig verschiedenen Vorgängen unterschieden werden muß. Zum einen gab es
den am 17.9. spontan ausgelösten Generalstreik, und zum anderen war von Zell her
für Ende Oktober 1923 ein kommunistischer Putsch mit dem Ziele einer Republik
Wiesental geplant. Es bestand ein kommunistisches Revolutionsprogramm, das einen
großangelegten Aufstand in Süddeutschland vorsah. Dieser Aufstand trug trotz
seiner lokalen Bedeutung ganz das Gepräge eines großzügig vorbereiteten Umsturzplanes
.
Hinsichtlich des Generalstreikes war die Entwicklung sicherlich so. daß die Kommunisten
in den Betrieben in großem Umfange agitierten und damit den überwiegend
christlichen. zumTeil auch freien Gewerkschaften das Gesetz des Handelns für
einen Streik aufzwangen. Initialzündung für den Streik in Zell war die Besetzung
Lörrachs durch 300 Schutzpolizisten anläßlich des Generalstreiks, der dort bereits
am 14.9.1923 begann. Ursächlich war jedoch die angespannte Situation hinsichtlich
des Verdienstes und täglichen Brotes. Der Streik selbst lag zu diesem Zeitpunkt sicherlich
nicht im Sinne der Kommunisten, daß hierdurch ihre Vorbereitung für den
politischen Umsturz nachhaltig gestört wurde.
In Zell setzte der Aufstand völlig führerlos und spontan am Montagmorgen, den
17.9.1923. ein. Um 8.00 Uhr ertönten die Dampfpfeifen sämtlicher Fabriken. Die Arbeiterschaft
legte die Arbeit nieder und begab sich zum Platz bei der Volksschule.
Dort rief man den Generalstreik aus. Es wurde ein Komitee gewählt, welches vorwiegend
aus Gewerkschaftlern bestand. Die Streikleitung befand sich in der damaligen
Gewerbeschule, und die Fabrikanten wurden zwangsweise dorthin beordert,
um die Forderungen der Streikenden entgegenzunehmen. Die Forderung belief sich
auf Auszahlung eines Betrages von 50 sfr. pro Arbeiter, um die notwendigsten Dinge
des täglichen Lebens beschaffen zu können. Nach langwierigen und erregten Verhandlungen
wurde folgende Vereinbarung getroffen:
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