http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1989-01/0028
Ein Hexer reitet auf einem Wolf.
Holzschnitt aus Ulrich Molitor,
Straßburg 1575.
gewesen: Eine — trotz einer häufig "aufstoßenden" unschönen Sprache — lesenswerte
Untersuchung David Meilis "Hexen in Wasterkingen" 7) zeigt zu Beginn des 18. Jahrhunderts
eine erschütternde Zürcher Rechtssprechung.
Wer sich eingehender mit dem ganzen Gebiet befassen möchte, kommt wohl ums Lesen
des "Hexenhammers"8' nicht herum. Dort ist auch das Vorwort zu beachten, z.B.:
"Indem man es für gewöhnlich verschmähte, die Entwicklung der Idee desTeufels- und
Hexenglaubens, der Ausbildung des gesamten Lehrgebäudes der Dämonologie durch
viele, viele Jahrhunderte hindurch nachzuspüren, gelangte man schnell zur bedingungslosen
Verurteilung des Hexenhammers..." (S. VII) "...dannzumal war es oft ein
lebensgefährliches Wagnis, nicht an Hexen und ihre teuflischen Werke zu glauben".
(S. VIII) Dennoch: Der Hexenhammer, der für die Beurteilung angeblicher Hexenvergehen
eine ungeheure Bedeutung erlangte, zeigt einen "nichtswürdigen Hang zur Menschenquälerei
, der beim Leser immer wieder den Grimm und die äußerste Erbitterung
über die Väter dieser eklen Ausgeburt religiösen Wahns wachruft". (S.XLVTI).
Schon beim Überfliegen des Inhaltsverzeichnisses des Hexenhammers fällt die Ausrichtung
des Hexenwahns auf das weibliche Geschlecht auf. Die beiden Verfasser — Jakob
Sprenger und Heinrich Institoris, beides zeitweise Basler Dominikanermönche,
der erstere ein gebürtiger Basler — sind in ihren Ansichten für uns Heutige unvorstellbar
verblendet. Fragt man sich, wie eine solche Frauenfeindlichkeit möglich wurde (die
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