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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
51.1989, Heft 1.1989
Seite: 60
(PDF, 33 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1989-01/0062
Hexen in Schliengen

Rüdiger Hoffmann

Der Aufsatz von Dr. Martin Keller über das "Hexenwerkg" in Schliengen von 1579
mit dem Text über den Hexenprozeß der Küngoltin Bentzin wirft die Fragen auf, ob
dies der einzige "Hexenfall" in Schliengen war und was man aus der Ortsgeschichte
über das Hexenwesen ablesen kann. Leider schweigen sich die bisher vorliegenden
Teile der Ortsgeschichte über diesesThema aus. so daß wir auf Mutmaßungen angewiesen
sind, wie sie Dr. Martin Keller im Schlußabschnitt seines Aufsatzes über das weitere
Schicksal der Küngoltin Bentzin angestellt hat. Hingegen haben wir aus zwei verschiedenen
Quellen Hinweise auf weitere Hexenfälle in Schliengen: aus dem Archiv des ehemaligen
Fürstbistums Basel in Pruntrut und aus dem Generallandes-Archiv in Karlsruhe
.

Was erstere betrifft, so beruht unsere Kenntnis auf dem. was Fritz Schülin in seinem
"Beitrag zur Ortsgeschichte von Schliengen" ("Das Markgräflerland". Heft 3/4, 1978.
S. 373 ff.) ausgeführt hat. Im Zusammenhang mit dem Streit um die Hohe Gerichtsbarkeit
zwischen dem Markgrafen und dem Basler Bischof als Herr des Unteramtes
Schliengen (mit den Dörfern Schliengen. Altingen. Mauchen. Steinenstadt. Istein und
Huttingen) erwähnt er mehrere Frauen, die als "Hexen" gefangen und zur "Justifizie-
rung" (=Hinrichtung) nach Birseck (dem Sitz des baslischen Obervogtes) geführt worden
sind: 1579 Maria Seiffert. 1613 Salome Spießmännin sowie Elisabeth Widmännin
und Ottilie Falckin. Dazu die Klammerbemerkung: "Im bischöflichen Archiv zu Pruntrut
werden noch die Kosten für die Verbrennungen, für das Geleit von Schliengen und
die Zahl der benötigtenWellen mit Unkosten u. dgl. mehr in den Amtsrechnungen der
Vogtei Schliengen aufgeführt". Der Versuch, durch Einsichtnahme im Pruntruter Archiv
Genaueres zu erfahren, ist leider ohne Ergebnis geblieben. Die von Dr. Martin
Keller dargestellte Küngoltin Bentzin erscheint übrigens bei Schülin nicht. Und von
Maria Seiffert wissen wir nur den Namen.

Hingegen erfahren wir Näheres über die drei andern genannten aus den Unterlagen
des GL A Karlsruhe (Abt. 176 Nr. 486). Allerdings wird hier nichts bekannt über die Anschuldigungen
, die Verhöre, die Prozesse und Hinrichtungen, sondern es geht in diversen
Briefen, die zwischen dem Röttier Landvogt und dem Markgrafen in Durlach bzw.
dem Obervogt in Birseck und dem Röttier Landvogt gewechselt worden sind, um das
Vermögen der Hingerichteten, das der Basler Bischof einerseits und der Markgraf andererseits
zu beanspruchen hatten.

Aus diesen Briefen geht hervor, daß 1509 der Markgraf - damals wohl Christoph I. -
mit dem Bischof von Basel einen Vertrag geschlossen hat - es handelt sich um den sogen
. Zaberner Vertrag -. demgemäß das Vermögen (vermutlich nur auf Liegenschaften
bezogen, also Häuser und Grundstücke) von Hingerichteten in den bischöflich-basli-
schen Dörfern des Unteramtes Schliengen dem Bischof zufiel, soweit es innerhalb des
Ortsetters lag. Was sich außerhalb des Etters befand, sollte zu 1/3 an den Bischof gehen
und zu 2/3 an den Markgrafen. Der Markgraf hatte insofern Rechte zu beanspruchen,
als er als Graf im Südlichen Breisgau die Hohe Gerichtsbarkeit innehatte.

Zu den einzelnen Fällen: Im Jahr 1613 ist Salome Spießmännin "welche von des Bischofs
zu Basel Beamten zu Birseck gefängt, eingezogen und nochmals (=danach) wegen
Hexerey justifiziert worden". Später heißt es in einem ausführlichen Brief, "daß

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