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markgräfliche Verwaltung. Die Höhe wechselte im Laufe der Jahrhunderte. War sie
doch abhängig von der Wirtschaftslage und der Geldentwertung.
Besonders wichtig wegen des Feuerschutzes der Stroh- und Schindeldächer in dem
Flecken waren lederne Feuereimer, die bei Feuergefahr leicht verloren gingen.
Der erste faßbare Neubürger vom 13. Juli 1608 war Hans Freiburger von Oberweiler.
Er hatte nach Sievert 2 Gulden fürs Bürgerrecht, einen Gulden für einen Ledereimer
und einen Gulden sechs Batzen der Gemeinde zu zahlen. Am 4. Juli 1609 bittet Josef
Wenkh wieder "dienstlich" ums Bürgerrecht, das er wegen zu viel Fronens aufgegeben
hatte. Er wird mit einer Krone neu zugelassen. Am 24. März 1612 zahlt Hans Keller von
Fellbach in Württemberg drei Gulden fürs Bürgerrecht. Am 26. Mai 1619 wird Fritz Lüt-
terin von Schliengen mit ehelichem Geburtsbrief zum Bürger angenommen. Am 18.
Mai 1624 hat Jacob Siffert von Schalbach, Rötteler Herrschaft, "am Gerichtsstab gelobt
". Am 2. November 1630 wird Martin Spengler von Hausach/Kinzigtal Bürger mit
ehelichem Geburtsbrief. Am 5. Mai 1640 wird Jacob Sauter vom Oberdorf, Basler Gebiet
, für ein Jahr auf Wohlverhalten für einen Bürger angenommen. Er muß Gehorsam
leisten. Am 19. Oktober 1652 müssen drei Neubürger, darunter zwei Schweizer, der Gemeinde
je 2 fl. und einen Feuereimer geben. Am 2. Mai 1693 wird Meister Jacob Entzer,
Zimmermann als Bürger aufgenommen: "deme Gott Langes Läben auch Gluck Undt
gesundheit verleyen Und geben wolle". Am 30. August 1729 wird Hans Endinger von
Auggen "aus Wohlverhalten" Bürger.
1738 bittet der Gemeinderat das Oberamt um Erhöhung des Bürgergeldes, da der
Zuzug der Handwerker zu groß sei (AIV4 Heft 1). Der Markgraf setzt dann 1742 das
Bürgergeld für Ausländer auf 20 Gulden, für Inländer auf 15 Gulden und für Frauen auf
die Hälfte fest. Am 8. September 1750 finden sich erstmals drei Neubürgerinnen aufgeführt
. Vom 2. Oktober 1750 stammt der Oberamtsbefehl: "denen aus Siebenbürgen
kommenden vorher aber da gewesenen Untertanen soll kein Aufenthalt gestattet werden
!" (A IV4 H. 1). Am 25. Oktober 1751 wird für aufzunehmende Personen in den
Dorfschaften ein Vermögensnachweis von 200 fl für den Mann und für die Frau 100 fl
verlangt (AIV4 H. 1). Am 26. April 1754 soll sich der Uhrmacher Samuel Gyß mit dem
gehörigen Manumission (Freilassungs-)Schein ausweisen. Am 27. Juli 1756 wird Hannes
Jerg Lippburger von Oberweiler auf sein letztes Bittgesuch zum Bürger aufgenommen
. Der Vogt muß ihm die gleichen Rechte genießen lassen und ihm das bisher eingestellte
Backen wiederum gestatten. Er war ein guter Bäcker, den die Konkurrenz abzuwürgen
versucht hatte. 1756 lehnt die Gemeinde Johann Bötchen aus Schopfheim ab,
"weil sie fürchten müsse, daß noch viele in der Unzucht vergehen würden, wenn sie auf
diese Art angenommen und wir uns dadurch nur fremder Sünden teilhaften machen
würden."-
1757 wird ein gedruckter Bürgerschein ausgestellt. (Abb.) Der Zuckerbäcker Johann
Peter Märker von Heilbronn, dessen Gesuch zunächst abgelehnt worden war, erhält
auf Befehl des Oberamtes am 4. Oktober 1757 das Bürgerrecht. Am 4. Februar
1758 wird Samuel Gysin bewilligt, sein Bürgerrecht in der Schweiz behalten zu können,
ohne daß es dahier ihm oder seinen Kindern an ihm erlaubten Bürgerrecht (in Müllheim
) nachteilig sei. 1760 bittet der 1750 aufgenommene Strumpffabrikant Johann Peter
Desbles von Basel gebürtig, da er auch in Mohnheim/Elsaß ansässig ist, um Beibehaltung
seines Bürgerrechts in Müllheim. Beschluß: Er muß hier einen Bürgen wegen
Zahlung der Abgaben stellen.
Bezeichnend ist der Erlaß des Oberamts vom 12. September 1759: Da die Vögte verschiedentlich
Leute zu Bürgern oder Hintersassen in eigenmächtiger Weise ohne Bittschrift
angenommen, den Beschluß nicht abgewartet, wobei die herrschaftlichenTaxen
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