http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1989-01/0126
Das letzte eingestellte Jagen fand im Jahre 1840 im Spessart statt, wobei der bayrische
Kronprinz und spätere König Ludwig I. Jagdherr war. In begrenztem Umfang hielt
auch Kaiser Wilhelm DL eingestellte Jagden um die Jahrhundertwende auf Wildschweine
ab.
Der große Umbruch in der Jagd kam durch die Revolution von 1848. War schon im
Bauernaufstand von 1525 eine Forderung der Bauern gewesen, die Jagd dem gemeinen
Mann wieder freizugeben, so konnte dieses Aufbegehren mit Niederschlagen des Aufstandes
zumindest für 264 Jahre im großen Stil mundtot gemacht werden, bis es in der
Französischen Revolution 1789 erneut und umso heftiger geäußert wurde. In Deutschland
ist es erst 1848 eine unüberhörbare politische Forderung geworden.
Am 10. April 1848 wurde auch das Jagdrecht im Großherzogtum Baden als Regal,
d.h. als Vorrecht des Landesherren oder als gutsherrliches Recht (Dienstbarkeit), aufgehoben
. Jedermann hatte von da ab auf seinem Grundbesitz das unbeschränkte Jagdrecht
. Da viel Nachholbedarf vorhanden war. wurde diese neue Freiheit auch voll ausgekostet
.
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Abb. 8:Titel der Buchausgabe zum Badischen Jasdrecht
von 1850 bzw. 1886
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