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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
51.1989, Heft 1.1989
Seite: 129
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1989-01/0131
Zu Tag die berg ich wohl durchwander
Den Abendt mach ich mich lustig zu Kander
trank aus diesem Wilkom gut
Hatten darzu einen guten Muht

Markgraf Friedrich V. von Baden, 1621

Die Sauw tranck ich viermoll heraus
in dissem fürstlichen Forsthaus

Waidgeselle Georg Friedrich Baumann, 1625

Ein Schwein viel geldtes wehrt
hat mir das haupt verkehrt
Nicht aber thats sein guldner Schein
sondern weil es war voll Wein
dann ich satzt es an den Mund
und soff es auß biß auff den Grund

Hannibal von Berenfels, 1699

Du volle Sau wie lugst mich an,
meinste, daß ich auch so werden kan?

J. von Ardonca, 1724

Obschon in meinem 71sten Jahr und alten Tagen
ich nicht vil mehr thu jagen,

so will jedoch der oberländischen Jägerey zu Ehren
ich dise Sauw redlich ausleehren

Herr von Leutrum-Ertingen, 1726

Diese Sau wäre mir lieber als meine Frau

(Unleserliche Unterschrift)

Auf unserer hiesigen Durchreise und Bauvisitation
tranken wir aus dem berühmten Canderner Schwein
den Lohn

Friedrich Weinbrenner, 1804

Abb. 12: Verse aus dem KandemerWillkommbuch

Damit waren aber auch positive Seiten verbunden, denn endlich wurden vielerlei
Mißstände beseitigt, die durch jahrzehntelange Eigenbrötelei entstanden waren. Darunter
fielen z.B. Abrundungen von Jagdreviergrenzen, Jagdverpachtungen, Mindest-
jagdflächen, Verfahren zur Jagdscheinerteilung. Bildung neuer Jagdgaue und Überwachung
sachlicher sowie örtlicher Verbote in der Jagdausübung.

Bei aller Hektik in der Schaffung und Durchsetzung, das Reichsjagdgesetz war trotz
der damit verbundenen Zwänge für die Jagd und das Wild eine vorbildliche Regelung,
da sie von erstklassigen Sachkennern entworfen worden war. Das wurde auch international
anerkannt.

Das Reichsjagdgesetz baute auf dem Führerprinzip auf, d.h. es entstand eine jagdliche
Ordnung, die von der Spitze aus Anweisungen entgegennahm und diese konse-

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