http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1990-01/0056
11. Storchennester
bei Schirrmeier. Müllheim
am Schulhaus. Dattingen
an der Kirche, Buggingen
an der Kirche, Neuenburg
12. Rebhäuschen bei Laufen und Britzingen mit Umgebung
13. Akaziengehölz zwischen Buggingen und Betberg (als Vogelschutzgehölz)
14. Gebüsch und Gehölz bei der Betberger Kirche (als Vogelschutzgehölz)
15. Teilgemeinde Muggardt mit Umgebung
Zusätzlich wurde vorgeschlagen (zum Teil aufgrund der Besichtigungsfahrt am
19.10.1936), folgende Landschaftsteile unter Schutz zu stellen:
Die Wolfsschlucht bei Kandem
Das Klemmbachtal von der Fischzucht oberhalb Schweighof bis zum Sirnitzsattel
einschließlich der Hänge bis zum Kamm
Das Weidgelände um die Kälbelescheuer mit dem Verbot der Bebauung und der
Anlage von Wegen
Vom Rammelsbach ein Gelände zwischen Heckengrenze und Waldrand zum
Schutz der Weidbuchen und Hecken
Der Eichwald bei Müllheim (sogar "vorbehaltlich einer botanischen Untersuchung
, ob er wert ist. zum Naturschutzgebiet erklärt zu werden")
Der Belchen mit seiner weiteren Umgebung, etwa begrenzt durch die Punkte
Krinne. Hackenbrunnplatz, Stuhlkopf und Fuchsrütte: innerhalb dieses Landschaftschutzgebiets
"Beichengebiet" soll ein Naturschutzgebiet geschaffen werden
, das die felsigen Nordhänge des Belchen einschließlich Hohkelch umfaßt.
Ergebnis: Durch Verordnung vom 11.10.1949 wurde der Gipfel des Belchen zum
Naturschutzgebiet erklärt - Hochweide mit Brostgras-Gesellschaften, stellenweise
auch Heidekraut-Gesellschaften mit Beerensträuchern: zahlreiche alpine und
subalpine Pflanzenarten.
Aus dem früheren Amtsbezirk Staufen kamen folgende Vorschläge hinzu:
Landschaftsschutzgebiet Schauinsland (soweit zur Gemarkung Obermünstertal
gehörend)
Ergebnis: Mit Verordnung vom 30.6.1939 zum Geschützten Landschaftsteil
erklärt als "Stadtnahe Erholungslandschaft".
Wiedener Eck (soweit zur Gemarkung Obermünstertal gehörend): Hochweide mit
prachtvollen Weidbuchen.
Ergebnis: Landschaftsschutzgebiet mit Verordnung vom 21.4.1937.
Schloßberg Staufen: mit Verordnung vom 10.12.1985 unter Landschaftsschutz
gestellt als landschaftsprägender Schloßberg mit kulturgeschichtlich bedeutsamer
Schloßruine, Weinberganlagen. Gehölzen und Feldfluren. Erholungsraum.
Ebenfalls im Sommer 1936 aufgestellt wurde folgende Liste vorgeschlagener
Naturdenkmale
1. Platanenallee beim Bahnhof Schliengen
2. Platanenallee westlich von Müllheim
3. Lindenallee im Friedhof von Müllheim
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1990-01/0056