http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1990-01/0060
Gebüschen und Uferbepflanzungen und der daraus folgenden Beeinträchtigung der Nistgelegenheiten
und des Lebensraumes vieler Vogelarten entgegenwirken. Für die Zeit von März bis
September wurde verboten, aufwiesen, an Feldrainen, auf ungenutztem Gelände, an Hängen
und Hecken die Bodendecke abzubrennen, zu roden und zu beschneiden. Auch die Gefahren
chemischer Schädlingsbekämpfungsmittel sind damals schon erkannt worden. Das Bezirksamt
wies die Bürgermeister an. auf all dies zu achten und bei der Aufklärung der Landwirte
mitzuhelfen.
Bei den Baugenehmigungsverfahren hatte das Bezirksamt verstärkt Gesichtspunkte des
Landschafts- und Heimatschutzes einzubeziehen: dabei ging es um die Baugestaltung im
Ortsbild und gegen eine Zersiedlung der Landschaft, die besonders von der zunehmenden
Tendenz. Wochenendhäuser und Hütten zu bauen, drohte.
In einzelnen Fällen wurde gegen Kahlhiebe in den Wäldern eingeschritten und die nach dem
Naturschutzgesetz erforderliche Zustimmung versagt; so in einem Privatwald in Etzenbach
und in der Umgebung von Badenweiler. Dort forderte man bei einer Tagung über Waldbewirtschaftung
, die Forstbewirtschaftung solle "besonders schöne Bäume vor der Axt verschonen",
allerdings sei im Wald "für fremdländische Gewächse kein Platz", für solche sei der Kurpark
da.
Zunehmender Bedarf an Steinen für den Straßenbau und sonstige große Bauvorhaben führte
dazu, daß Steinbrüche erweitert oder neu eingerichtet wurden. Weil das nicht nur zu einer
Beeinträchtigung der Landschaft, sondern auch dazu führt, daß vorgeschichtliche Fundstellen
in Mitleidenschaft gezogen wurden, wies das Bezirksamt die Gemeinden darauf hin; in
mehreren Fällen ist die Landesnaturschutzsteile verständigt worden.
Den Deutschen Automobil-Club forderte das Bezirksamt im Mai 1938 auf, Bauarbeiten für
einen Auto-Zeltplatz auf dem Belchen einzustellen. Im gleichen Jahr gab es eine Kontroverse
mit der Straßenbaubehörde, die begonnen hatte, die Bäume der Pappelallee in Buggingen
fällen zu lassen, weil die Wurzeln den Straßenunterbau beschädigten. Dr. Fischer wies darauf
hin, daß die stattlichen Bäume erhalten bleiben müßten, weil sie mit dem Bach ein charakteristisches
Bild ergaben, wie es früher im Markgräflerland weit häufiger anzutreffen war und
in weiter Runde die ganze Landschaft beherrsche. Die Maßnahme wurde eingestellt. Bei dieser
Gelegenheit ist auch der Schutz von drei Linden am Eingang von Buggingen und einer
mächtigen Linde bei der "Krone" eingeleitet worden.
Zur Bew ahrung des Ortsbildes von Betberg veranlaßte das Bezirksamt, die Brückenwaage
mit Holz zu verkleiden und einen verrosteten Wegweiser zu erneuern. Alte Schuttabladeplätze
bei Laufen. Britzingen und Liel wurden auf Weisung des Amts an die Bürgermeister bepflanzt.
Nachforschungen über die Ursachen eines Fischsterbens in der Kander ergaben, daß bei einem
Umbau eine Jauchegrube in den Bach entleert worden war.
Den Landschaftsschützem mißfiel, daß man das Wasserreservoir bei Muggardt in leuchtend
Rosa neu gestrichen hatte. Dazu berichtete das Bürgermeisteramt Britzingen, dies sei vom
Kultur- und Wasserbauamt Freiburg veranlaßt worden, das "diese Farbe für schön finde, weil
sich damit das Reservoir gut in das Grün der umgebenden Wiesen einfüge". Die Naturschutzbehörde
aber hatte einen anderen Geschmack, und auf ihre Veranlassung sorgte die Gemeinde
für einen gelben Anstrich.
Auch die zunehmende Anlage von Skipisten im Gebiet von Belchen und Schauinsland mit
ihren Eingriffen in Boden und Wald verursachte damals schon Probleme.
Auf Weisung der Landesnaturschutzsteile an alle Bezirke beauftragte das Müllheimer Amt
die Gendarmerie im Frühjahr 1939. gegen das zunehmende Feilbieten von Wildblumen durch
die Landjugend an den Straßen, was ohne Sammelerlaubnisschein verboten war, einzuschreiten
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