http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1990-01/0063
Interessant für die unterschiedliche Einstellung von Fachbehörden zum Naturschutz ist
folgendes:
Schon im Juli 1937 hatte das Kulturbauamt Freiburg dem Bezirksamt Müllheim mitgeteilt,
daß ein Entwurf "Über die Instandsetzung der Kander" aufgestellt werde, und deshalb
vorgeschlagen, mit der Aufnahme in die Landschaftsschutzkarte zuzuwarten. Soweit der
Hochwasserablauf und die Wasserschutzmaßnahmen durch die Bewachsung des Kanalufers
mit Gebüsch. Weiden. Erlen und Pappeln ungünstig beeinflußt werde, könne bei der Entwurfsbearbeitung
auf diese Umsäumung des Bachlaufs keine Rücksicht genommen werden. "Wir
werden jedoch bemüht sein, auch den Naturschutzgedanken bei der Entwurfsbearbeitung nach
Möglichkeit Rücksicht zu tragen."
Eine weitere Tagfahrt der Naturschutzstelle am 22. August 1939 brachte folgende Ergebnisse
:
Schutzbedürftigkeit des Klemmbachtals von der Fischzucht Schweighof bis zum Sirnitzsattel
unter Einbeziehung des Weidgeländes um die Kälbelescheuer: Schutz des Rammelsbachtals
bei Untermünstertal wegen des eigenartigen Landschaftscharakters mit dem am oberen
Talende gelegenen Weidgeländes mit einzelstehenden Bäumen: Schutz eines Landschaftsteils
zwischen Stohren und Obermünstertal im Anschluß an den geschützten Landschaftsteil
Schauinsland.
Eine Woche später brach der Zweite Weltkrieg aus; danach gab es bei den Verwaltungsbehörden
kaum mehr Zeit und Personal, um die Naturschutzangelegenheiten weiter zu betreiben.
und die Markgräßer Nußbäume
Doch zuvor war noch eine Rettungsaktion für den Bestand der die Markgräfler Kulturlandschaft
prägenden Nußbäume gelungen. Aufkäufer einer am oberen Neckar gelegenen Waffenfabrik
waren in der Gegend aufgetaucht, die Nußbaumholz für Gewehrschäfte suchten. Sie
boten den Bauern schöne Preise, um sie zum Fällen ihrer Bäume und zum Verkauf des Holzes
zu bewegen. Bezirksnaturschutzstelle und Landratsamt schalteten schnell: Das Reichsnaturschutzgesetz
bot eine rechtliche Möglichkeit, das Fällen der Nußbäume aus Gründen des
Landschaftschutzes von einer Genehmigung abhängig zu machen. Eine entsprechende Anordnung
für den Landkreis Müllheim wurde erlassen: niemand stellte dann Anträge auf Genehmigung
, und die Nußbäume blieben vom Krieg verschont.
Anfang November 1939 brachte der Verfasser eine den Bericht vom 26.4.1939 ergänzende
Übersicht über den Stand der Naturschutzarbeiten zu den Akten des Landratsamts. Demnach
konnten die Verordnungen über die zu schützenden Landschaftsteile "Blauen". "Luginsland-
Zielberg" bei Müllheim, "Seefelden-Betberg und Umgebung", "Eichwald bei Niederweiler
und Oberweiler" und "Bürgeln und Umgebung" noch nicht fertiggestellt werden, weil das
Vermessungsamt wegen anderer dringlicher Arbeiten (das hatte mit Kriegsvorbereitungen am
"Westwall" zu tun) die schon im Dezember 1938 angeforderten Kartenunterlagen noch nicht
hatte herstellen können. Für die zu schützenden Landschaftsteile "Oberes Klemmbachtal",
"Stohren" und "Rammelsbachtal bei Untermünstertal" lagen die Meßtischblätter mit Einzeich-
nungen bereits vor; es waren noch die Verordnungstexte zu entwerfen. Die Verfahren über die
zu schützenden Landschaftsteile "entlang dem Bach, auf der Kander", "Wildsberg", "Alte
Rütte" und "Böscherzen und Häslerköpfle" bei Kandern lagen noch bei der Landesnatur-
schutzstelle in Karlsruhe. Die "Wolfsschlucht bei Kandern" war inzwischen durch eine
Verordnung als Naturdenkmal geschützt. Der Bericht endet mit der Bemerkung, daß "die
übrigen im Bericht vom 26.4.1939 unter Ziff. 4 aufgeführten Aufgaben erst in Angriff
genommen werden können, wenn wieder die Möglichkeit zu Besichtigungsfahrten durch die
Kreisnaturschutzstelle gegeben ist".
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