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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
53.1991, Heft 1.1991
Seite: 80
(PDF, 33 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1991-01/0084
Mit etwa 18 Jahren begann die Fachlehre, die man "auszustehen" hatte. Der Lehrlohn war
nach Unterkunft. Verpflegung und Tüchtigkeit des Meisters etwas verschieden. Doch Selbstsucht
. Engherzigkeit der Meister im eigenen Interesse, nicht der Gesellen, ist auch im 14. und
15. Jahrhundert bezeugt.1" Im 8. Teil des Landrechts von 1622/54 (Stadtarchiv Lörrach) wird
etwas über die Ordnung der Maurer. Steinhauer und Zimmerleute bestimmt.i:' Wer Meister
werden und es in unserem Lande treiben will, muß für Maurer und Steinhauer drei, für
Zimmerleute zwei Jahre aufrecht und redlich gelernt haben und sich gebührend aufführen.
Danach wurde er vom Markgrafen zum freien Bürger und Untertanen angenommen. Die
notwendigen Papiere waren vorzulegen. Söhne aus "unehrlichen" Familien, wie Abdecker und
Wasenmeister, werden erst spät zum Handwerk zugelassen (1773), wenn sie den unehrlichen
Beruf ihrer Eltern noch nicht ausgeübt hatten. Sie konnten dann andere "ehrliche" Personen
heiraten.

Die wichtigste Arbeit im Handw erk w ar für den Gesellen die selbständige Anfertigung eines
vorgeschriebenen Meisterstücks unter Kontrolle, was schon seit dem 14. Jahrhundert bekannt

ist.13»

Für Maurer und Steinhauer war eine gewundene Schnecke zu stechen, also eine runde
Steintreppe in Spindelform in engen Türmen. Das Stechen war ein Aufreißen am Reißboden
oder schon auf die gerundete Wand.141 Oder man hatte einen Fendrichsbogen für die Steinausführung
herzurichten und ein scheitgerechtes Stürzel von fünf Stücken. 8 Schuh lang zu
machen. Dabei überhöhte nach Beuth der Schlußstein die Waagrechte um 3 bis 5 Zentimeter.
Wer in einem Stück nicht genügte, sollte als Meister nicht angenommen werden.'"" Eine
Wiederholungsmöglichkeit wird nicht erwähnt.

Für das Zimmerhandwerk w urde verlangt, das Modell einer Schnelltrotte von kleinem Holz
mit allem Zubehör, wie Schmuckprofilen an Traufe und Giebel, anzufertigen, dazu ein
Dachwerk von kleinem Holz mit Widerkehr. 2 Schuh lang, von 46 Schuh verjüngt. Dann ein
Stück Rundholz. 24 Schuh lang, winkelrecht zu zimmern, ohne Gebrauch von Winkelmaß,
noch Winkelriß auf dem Breitbeil zu haben, also nach Augenmaß, wie von altersher zu beilen.
Das Holz soll 8 Zoll in der Vierung haben.16'

In manchen Vorschriften erkennen wir das Festhalten an alten Gepflogenheiten, ohne
inzwischen gefundene Hilfsmittel arbeitssparend zu verwenden. Die hierzu bestimmten
Meister 171 besichtigen das Probestück. Wenn sie es nach ihrer Ansicht nicht recht gemacht
fanden, sollte es der Prüfling dreimal auf seine Kosten machen lassen. Gelingt es nicht, w ird
er zum Meister nicht angenommen. Warum diese Wiederholungsmöglichkeiten so unterschiedlich
waren, lag wohl im Ausbildungsmaßstab der einzelnen Zünfte, aber auch daran, wie
viele Meister man brauchte.

Im zweiten Ausbildungsjahr können die Maurergesellen statt des Meisterstücks ein Kreuzgewölbe
machen und ein gerades Eck ohne Richtscheit und Blei mit einem Hufgewölbe
verdruckt (überdeckt) etwa 33 Schuh lang anfertigen. Vielleicht nach Beuth eine gewölbte
Decke.

Ausländer zahlen zur Meisteraufnahme 10 Gulden (je Hälfte für Amt und Handwerk).
Nichtmeistersöhne 6. Meistersöhne 2 Gulden. Dazu kamen nichteingesessene Bürger: Untertanen
ohne Ausbildung dürfen im Land nicht aufs Handwerk arbeiten wegen des Zunftzwanges
. Ihr Geschirr (Werkzeug) wird eingezogen, ebenso der Verdienst. Damit waren alle
Zunftmitglieder wegen ihrer Facharbeit privilegiert, von der Obrigkeit geschützt. Sie zahlten
ihre Gebühren.

Wegen der Überbelegung der Zünfte mit Meistern ordnete der Markgraf am 12. November
1755 durch Dekret an: Es sei mehrmals vorgekommen, daß Zunftgenossen an verschiedenen
Orten über Mangel an Nahrung klagten. Dies rühre davon her. daß nicht alle die nötige
Tüchtigkeit in ihrem Handwerk erworben haben. Deshalb darf bei den bereits übersetzten

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