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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
53.1991, Heft 1.1991
Seite: 96
(PDF, 33 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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slossen (Z. 71, 83. 96 und 104 der Edition) taucht rundes s auch regelmäßig im Wortinneren
auf. Weiterhin auffällig sind die sehr langen, oft noch bis unter die nächste Zeile reichenden
Unterlängen von (Lang-)s, f und p. Zur Satzgliederung verwendet der Schreiber neben
vergrößerten Anfangsbuchstaben mit schwungvollen, oft weit nach links ausgreifenden
Ansätzen Komma für die große und einen Tiefpunkt für die kleine Pause.

Siegel sind (wie bereits mehrfach erwähnt) nur an A erhalten: Es sind sieben anhängende
Wachssiegel, die jeweils mit einem Pergamentstreifen (Pressel, Länge 17-22 cm. Abstand
zueinander 7,5 cm; Abstand der Einschnitte in der Plica vom unteren Rand der Urkunde 7,5
cm) an der Urkunde befestigt sind. Die beiden Enden des Pergamentstreifens ragen aus dem
Siegel hervor, das eine unten, das andere (heraldisch) links (außer bei Philipp, wo nur unten
ein Ende das Siegel verläßt). Von einem achten Siegel ist nur noch die Pressel erhalten. Die
Pressel laufen jeweils durch einen einfachen Schnitt durch die Plica. Auf jede Pressel ist der
Name des Sieglers geschrieben (außer bei Philipp). Die Siegelbilder der beiden Markgrafen
sind aus rotem Wachs, die übrigen aus schwarzem, sie sind in Schüsseln aus gelblichbraunem
Wachs eingedrückt; nur das Siegelbild von Philipp füllt den ganzen Durchmesser
des Siegels aus. Die Reihenfolge der Siegel entspricht der in der Urkunde genannten
Reihenfolge der Siegler: Christoph. Philipp. Wilhelm von Neipperg. Wilhelm von Urbach.
Kaspar von Klingenberg. Hermann von Eptingen. Thüring Reich von Reichenstein. Rudolph
von Blumeneck (deperditum). Die Siegel sind durchweg gut erhalten. Das Siegelbild
Christophs mißt 4.7 cm im Durchmesser, das von Philipp 9 cm, die übrigen ca. 3 cm. Die
Wappen auf den Siegeln entsprechen denen, die sich bei Siebmacher nachweisen lassen.151

Bei B sind die 8 Einschnitte im Pergament, durch die die Pressel gezogen waren,
vorhanden (Abstand zueinander 8.5 cm: vom unteren Rand der Urkunde 7,5 cm): zwei davon
sind leicht eingerissen, was auf eine ehemalige Besiegelung hindeutet.16' Auf beiden Ausfertigungen
finden sich verschiedene spätere Dorsal vermerke.17'

Vollregest181

Die Vettern Christoph (I), Markgraf von Baden und Graf von Sponheim, und Philipp.
Markgraf von Hachberg, Graf von Neuchätel und Herr von Rötteln. anerkennen sich als Verwandte
in gegenseitiger Zuneigung, vereinen sich zu Frieden und Nutzen für sich, ihre Erben,
ihr Land und ihr Volk miteinander mit den im folgenden genannten Herrschaften und machen
sich gegenseitig zu Erben und zukünftigen Herren. Dies geschieht in folgender Weise:

Wenn Markgraf Christoph ohne männlichen, ehelichen, leiblichen Erben stirbt und
Markgraf Philipp oder männliche, eheliche, leibliche Erben von ihm am Leben sind, so sollen
Christophs Markgrafschaft und seine Herrschaft Hachberg. zusammen mit den Schlössern
Hachberg und Höhingen und der Stadt Sulzburg mit allem, was dazu gehört, an Markgraf
Philipp oder seine Erben fallen.

In gleicher Weise sollen, wenn Markgraf Philipp ohne männlichen, ehelichen, leiblichen
Erben, den er noch nicht hat. stirbt, seine Herrschaften Rötteln. Sausenberg und Badenweiler
und die Stadt Schopfheim mit allem, was dazugehört, an Markgraf Christoph oder seine
Erben fallen.

Beide Markgrafen und ihre Amtleute und Untertanen schwören, denjenigen, an den das
Erbe fällt, und keinen anderen in ihr Amt und zu den Untertanen des Amtes einzulassen und
ihn anzunehmen.

Weil Markgraf Philipp von Hachberg seinem Vetter Markgraf Philipp, dem
Sohn des Markgrafen Christoph, der sich an seinem Hof aufhält, etwas besonders
Gutes tun will, soll dies so bei dem Zusammentreffen von Markgraf Philipp
mit Markgraf Christoph festgesetzt und angeordnet werden.

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