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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
53.1991, Heft 2.1991
Seite: 116
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1991-02/0118
Barbara Krebs geb. Brombacher war. Am 14. März 1843 heirateten sie in Welmlingen. Sie
hatten 2 Kinder, nämlich Johann Karl Friedrich, welcher am 8. März 1844 geboren wurde, und
Marie Elisabeth, welche am 29. März 1845 das Licht der Welt erblickte. Das Schicksal wollte
es. daß seine Frau Marie Barbara am 8. Mai 1845 in Kleinkems und die Tochter Marie Elisabeth
mit viereinhalb Jahren am 12. September 1848 in Welmlingen starben.

Später, am 10. Februar 1859, verheiratete sich Johann Adam Hügin wieder in zweiter Ehe
mit Catharina Barbara Bürgelin aus Dattingen. Aus dieser Ehe gingen keine Kinder mehr
hervor. Des weiteren erfahren wir nun auch aus dem Gesuch des Johann Adam Hügin, daß
erstmalig eine zweite Gastwirtschaft erwähnt wird. Bei dieser Wirtschaft handelt es sich um
die spätere Gastwirtschaft "Rheinischer Hof." Doch darüber soll zu einem späteren Zeitpunkt
berichtet werden. Festzuhalten wäre hier nur. daß bereits 1845 eine zweite Gastwirtschaft in
Kleinkems vorhanden war.

Am 24. August 1860 bemühte sich Johann Adam Hügin emeut um das Realrecht für seine
Gastwirtschaft. Zur Begründung führte er emeut an: "Im Jahre 1828 ward meinem Vater von
hoher Regierung eine Personal-Concession zum Betrieb einer Wirthschaft in dasiger
Gemeinde ertheilt. Im Jahre 1832 ist dieses Personalrecht auf mich übertragen worden.
Gestützt auf allerhöchste Verordnung vom 15. November 1834 im Reg. Blatt von 1884 Nr.
49 - wonach alle 5 Jahre, also jetzt wieder im August 1860 um Wirthschaftsrechte sich
beworben werden darf, wage ich es. um Verwandlung des mir auf Lebenszeit ertheilten
Personalrechts - in ein Realrecht gehorsamst zu bitten - und unterstütze diese meine Bitte mit
folgendem:

1. Da meine Wirthschaft die Einzige - und auch nur die einzig nothwendige in dasiger
kleiner Gemeinde von 45 Familien ist, ward es. besonders nach Erbauung der Eisenbahn
- und nachdem dahier ein Stationsplatz errichtet und eine Straße dem Rhein entlang
über den Ort Istein angelegt worden - nöthig. mein Haus theils durch neue Bauten, theils
durch Hauptreparaturen zu vergrößern, um den Bedürfnissen des Verkehrs und der
Reisenden zu genügen.

Haben diese Bauausführungen mich auch vieles Geld gekostet, so darf ich jetzt aber auch
in aller Wahrheit sagen, daß mein Haus und meine erweiterte Wirthschaftseinrichtung
zum Betriebe einer Wirthschaft und zur Ertheilung eines Realrechts vollkommen
geeignet ist. Bezüglich dieses Punktes berufe ich mich auf das gemeinderäthliche
Urtheil und Zeugniß.

2. Was die zum Wirthschaftsbetriebe nothwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten betrifft,
glauben wir, sowohl ich, als besonders meine Frau, die durch eine lange Reihe von Jahren
einer Gastwirthschaft an der Landstraße von Frankfurt nach Basel rühmlich vorgestanden
- solche zu besitzen - und auch hierüber - sowie über Vermögen und Leumund
unterwerfe ich mich dem Zeugnisse des Gemeinderaths.

3. Zum Theil nur durch die Mittel meiner gegenwärtigen Ehefrau - und durch ihre
besondere Qualifikation als Gastwirthin - war es mir möglich, mein Haus und meine
Wirthschaft in der Weise herzustellen, daß sie den Bedürfnissen nicht nur entspricht,
sondern in besonderem Renommee steht. Es drängt mich daher die Pflicht gegen meine
Frau - zu ihrer Beruhigung für den Fall meines Todes vor ihr. zu wünschen und zu bitten,
daß das bloße Personalrecht in ein Realrecht übergehen möge ..."

Über die Bestimmung der Anzahl der für die Gemeinde Kleinkems in den Jahren 1861 bis
1865 nötigen Wirtschaften betreffend, gibt der Gemeinderat am 28. August 1860 unter
anderem an, daß in hiesiger Gemeinde nur die Gastwirtschaft "Zur Blume" des Johann Adam
Hügin besteht und daß die hier bestehende Wirtschaft den Anforderungen, die an eine gute
Wirtschaft gemacht werden, entspricht. Die Gemeinde zählt 45 Familien. Zur Frage, ob sie

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