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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
54.1992, Heft 1.1992
Seite: 131
(PDF, 31 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1992-01/0133
von einem Koadjutor zu administrieren unter der Herrschaft von Basel.

Sämtlicher Großzehnten gehört dem Patronatsherm, dem Johanniterorden. vom Kleinzehnten
sind die Einwohner seit undenklichen Zeiten frei. Da der Pfarrer von Schliengen
zunächst für die Pastoration von Schliengen und Liel zu sorgen hat. so haben die Steinenstädter
an Sonn- und Feiertagen keinen Gottesdienst und sind daher genötigt, benachbarte
Kirchen anzulaufen, weswegen wohl von dem Patronatsherren. dem Pfarrer 40 fl. vorenthalten
werden. Doch zelebriert er unter der Woche einmal und spendet, wenn nötig, die hl.
Sakramente.

Hat Liel wieder seinen eigenen Pfarrer, so kann das Filial Steinenstadt dreimal unter der
Woche besucht, auch an Sonn- und Feiertagen dort gepredigt werden. Die Kirche hat
durchaus keine Einkünfte und hatte niemals solche. Sie hat keine Glocke und konnte solche,
sowie eine Vergrößerung niemals, auch nicht durch Bitten, von den Johannitern erhalten."

Was den Kleinzehnten betrifft, so wird schon in einem Konkordat der Konstanzer Kurie
mit den Johannitern 1616 bemerkt: "Frei von der Entrichtung der Erstlingsfrüchte sind
folgende Pfarrkirchen gewesen:

Die Kirchen zu Griesheim, Heitersheim und Steinenstadt."

Die Kirche hatte anscheinend kaum oder gar kein eigenes Kirchengut oder Vermögen. Die
Kirchenfabrik (heute Kirchenfonds genannt), wenn überhaupt eine solche bestand, warf
kaum oder nichts ab.

Das 18. Jahrhundert gehört mit zu den bewegtesten und interessantesten im kirchlichen
Leben Steinenstadts. Es brachte den Bewohnern die Erfüllung eines schon lang gehegten
Wunsches, allerdings nicht ohne große Schwierigkeiten und Opfer und einen langwierigen,
komplizierten und kostspieligen Prozeß der Gemeinde gegen die Johanniter, der sich von
1742 bis 1770 hinzog und bei der bischöflichen Kurie in Konstanz und in Rom geführt wurde.

Der Prozeß der Gemeinde Steinenstadt gegen die
Johanniter in Konstanz und Rom und seine Folgen

Als im 18. Jahrhundert die Einwohnerzahl Steinenstadts weiter anwuchs - 1756/57 zählte
man 393 Erwachsene und 62 Kinder, zusammen 455 Personen - wurde von seiten der
Bevölkerung der Wunsch nach einem eigenen Seelsorger und einer neuen, großen Kirche
immer lauter. Man stützte sich dabei auf gewisse Vorkommnisse und Schwierigkeiten, wie
sie eine Pastoration von auswärts mit sich bringt, sowie auf den Bevölkerungszuwachs, dem
gegenüber die kleine St. Barbarakapelle nicht mehr genügte, sowie auf frühere Pfarr-Rechte.

Ein Zwischenfall von 1742 wegen der Fronleichnamsprozession in Schliengen brachte den
Stein ins Rollen. Die Steinenstadter hatten an Fronleichnam an der Prozession in Schliengen
teilzunehmen, obgleich ihnen angeblich die Abhaltung im Ort selber bei der Kirchenvisitation
1738 versprochen worden war, aber nicht eingehalten wurde. So blieben sie 1742 von
der Prozession in Schliengen weg. Darob große Bestürzung in Schliengen und Konstanz. Sie
bekamen dafür einen scharfen Verweis von dem dortigen Generalvikariat. das das Wegbleiben
als eine Abneigung und frevelhafte Gleichgültigkeit gegen das Altarssakrament auffaßte
. Der Landesherr, der Bischof von Basel, drohte im Wiederholungsfall empfindliche
Strafen an, versprach aber zugleich, die an ihn gerichtete Bitte um Unterstützung wohlwollend
prüfen zu wollen. Auch Dekan Christen, der jahrelang in Steinenstadt weilte, stellte den
Gläubigen in einem Gutachten ein gutes Zeugnis aus und unterstützte ihr Bestreben nach
einer Fronleichnamsprozession im Ort selber.

Bei dieser Gelegenheit wandte sich nun die Gemeinde an die bischöfliche Kurie in
Konstanz mit der Klage gegen die Johanniter wegen der Entsendung eines eigenen Seelsor-

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