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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
54.1992, Heft 1.1992
Seite: 134
(PDF, 31 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1992-01/0136
Nach einem Kapitelsprotokoll von 1750 besaß die Kirche St. Barbara drei Altäre. Der eine
war Johannes dem Täufer geweiht, dem Patron der Johanniterorden. der zweite der allerseligen
Jungfrau Maria und der dritte der hl. Barbara, der Kirchenpatronin. Dieser letztere wurde von
dem Bildhauer Joh. Viktor Scharff in Rheinfelden um 50 fl. auf die Bestellung vom 14. Oktober
1668 hin angefertigt. Davon bezahlte die Gemeinde 26 fl.. der Kirchenpfleger 23 fl., das andere
wurde aus dem Opferstock genommen.

Der Kirchenbauprozeß bis zum Vertragsabschluß

Der Kirchenbauprozeß, 1742 begonnen, zog sich noch lange hin. Eine ganze Reihe von
Fragen waren zu klären, insbesondere die nach dem Pfarrecht: Hatte Steinenstadt überhaupt
jemals das Pfarrecht, d.h. hatte es früher eine Pfarrkirche gehabt? Wenn ja, ist nicht etwa nach
deren Verschwinden (wie die Steinenstadter behaupten) eine Verjährung, d.h. ein Verlust des
Pfarrechts eingetreten.'? Da stand vor der Kapelle, noch 1752 zu sehen, ein uralter Taufstein,
der nach der Dorftradition aus einer ehemaligen, verschwundenen, d.h. vom Rhein weggeschwemmten
Pfarrkirche "Unserer lb. Frau" stammen sollte.

Dann durften in der Kapelle außer Taufe und Trauung, die aber nach früheren Versprechungen
auch gehalten werden sollten, die Ostersakramente gespendet werden, was sonst nur
in Pfarrkirchen vorgenommen werden durfte, u.a.m.

Stand man also da, wenn auch nicht vor einem formell anerkannten, so doch einem
praktisch bestehenden Pfarrecht? Oder war das alles mehr oder weniger nur als ein
Entgegenkommen der Johanniter zu werten?

Man sieht aus diesen wenigen Beispielen, wie schwierig und kompliziert diese Fragen zu
lösen waren. Beide Parteien brachten ihre Gründe und Gegengründe vor, Auszüge aus alten
Urkunden, Gutachten wurden angefertigt. Zeugenverhöre, die bis ins kleinste gingen,
wurden vorgenommen. Allmählich erwuchs eine ganze Literatur über diesen Streitfall, da
beide Parteien die Denk- und Klageschriften ihrer Anwälte in Druck bringen ließen.

Solche gedruckten Schriften in lateinischer Sprache fanden sich auch im Rathausarchiv in
Steinenstadt, eine wichtige und interessante Fundgrube für den Heimatforscher. Leider sind
alle diese Archivalien unter der Rubrik "Kirchensachen der Gemeinde Steinenstadt" dem
letzten Weltkrieg zum Opfer gefallen. Für die Heimatgeschichte eine schwerer Verlust!

Abschluß des Kirchenbauprozesses
Vertrag von 1770-1771

Nach langen Verhandlungen brachte schließlich das Jahr 1770 einen entscheidenden
Vertrag zwischen dem Bischof von Basel und seinen Untertanen oder Untergebenen
einerseits und den Johannitern von Heitersheim/Neuenburg andererseits.

Dieser Vertrag war besonders im Hinblick auf den 3. Punkt des Kirchen- und Kaplanei-
hausneubau (Pfarrhaus) für Steinenstadt von größter Bedeutung, denn damit fand der jahrelange
Prozeß der Gemeinde mit den Johannitern seinen glücklichen Abschluß, womit der
Gemeinde der Neubau einer Kirche und einer Wohnung für den Kuraten gesichert wurde.

Der Prozeß hatte die Gemeinde mehr als 2000 Reichsgulden gekostet, wie der Vogt bei
Gelegenheit bemerkte, aber das, was nach langem, zähen Ringen schließlich gewonnen
wurde, war den Steinenstadtern dieses Geld wert.

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