http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1993-02/0012
Straßenraub. Ketzerei. Diebstahl, nächtliche Brandstiftung. Vergewaltigung und alle anderen
Verbrechen, auf die die Todesstrafe steht und wegen deren man mit Recht einem Menschen das
Leben absprechen kann. Sie dürfen aus den Leuten, die da verurteilt werden, machen, was sie
wollen.
Aber die schon genannten Dietschmann und Lienhard zur Sunnen und ihre Nachkommen
sollen in dem Dorf und Bann von Hausen über alle anderen Straffälle und Verstöße, die nicht
an den Hals gehen und nicht zum Todesurteil führen, das Gericht halten. Dabei kann es sich um
die verschiedensten Verwundungen handeln, wie sie sich auch zutragen und wie sie auch zu
bezeichnen sein mögen, sei es mit Stichen, mit Würfen, mit Schlägen oder Stößen und wie die
Verwundungen geschehen mögen, vorausgesetzt man stirbt nicht dadurch.
Außerdem sollen die zur Sunnen dort allgemein über alle anderen Vergehen, alle Verstöße
gegen das Dorfrecht und alle Übertretungen von nachbarrechtlichen Bestimmungen richten.
Sie sollen auch alle ihre anderen Rechte und guten Gewohnheiten behalten, die sie früher in
demselben Dorf und Bann gehabt und hergebracht haben, sei es an Zwing und Bann sowie an
Leuten, Holz, Weide. Wasser und Wasserläufen. Aber über die Weide wollen wir nichts
entschieden haben, denn das ist uns nicht übertragen worden. Die schon genannten zur Sunnen
und ihre Nachkommen, ihre Boten und Beauftragten sollen und dürfen in dem Bann zu Hausen
fischen, wann sie wollen: aber ihre Leute sollen von sich aus nicht dort fischen.
Dies alles setzen wir. die schon genannten Konrad von Bärenfels und Ottemann der Schaler,
fest; wir verkünden auch, daß sie das beiderseits stets einhalten sollen bei dem Gelöbnis, das
sie uns darüber geleistet haben, und dabei sei alle Hinterlist ausgeschlossen. Als ein dauerhaftes,
offenes und wahres Zeugnis der zuvor geschriebenen Dinge haben wir. die schon genannten
Ritter Konrad von Bärenfels und Ottemann der Schaler, unsere Siegel an diese Urkunde
gehängt.
Und wir Markgraf Otto von Hachberg. Herr zu Rötteln und zu Sausenberg haben auch unser
Siegel für uns und unseren Vetter Rudolf an diese Urkunde gehängt; und wir die Gebrüder
Dietschmann und Lienhard zur Sunnnen haben auch unsere Siegel an diese Urkunde gehängt:
denn dieses Urteil und dieser Spruch sind mit unserem guten Willen und unserem Einverständnis
zustande gekommen: wir haben auch zu beiden Teilen gelobt, in ehrlicher Treue ständig
alles zuvor Geschriebene einzuhalten und dagegen nie zu handeln oder vorzugehen noch
irgendeine Handlung zu veranlassen, daran binden wir auch alle unsere Erben und Nachkommen
, und dabei sei alle Hinterlist ausgeschlossen.
Dies geschah, und diese Urkunde wurde gegeben zu Basel am Mittwoch vor dem Tag der
heiligen Jungfrau Margarete in dem Jahr, als man von Gottes Geburt 1362 Jahre zählte".
4. Die Bevölkerungsentw icklung
Seit Beginn des 19. Jahrhunderts stieg die Einwohnerzahl kontinuierlich an und verdoppelte
sich von da an bis zum Ersten Weltkrieg auf 1.249 Einwohner. Der geringe Auswanderungsanteil
, insgesamt rund 50 Personen, fiel nicht ins Gewicht, dagegen der Zustrom auswärtiger
Arbeiter in die aufblühende heimische Industrie.
Durch die Auswirkungen des Ersten Weltkrieges fiel die Einwohnerzahl auf 1.181, stieg aber
bis zum Zweiten Weltkrieg wieder an. Im Zeitraum zwischen 1852 und 1925 stand einem
Geburtenüberschuß von 853 Personen eine Abwanderung von 170 Personen gegenüber, so daß
die Bevölkerungszahl um 683 zunahm.
Im Ersten Weltkrieg fielen 43 Hausener Bürger, 5 blieben vermißt. Im Zweiten Weltkrieg
starben 70 Einwohner an der Front, 7 an Kriegsfolgen oder als Zivilopfer, und 27 blieben
verschollen.
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