http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1994-01/0010
Schliengen zusammenwuchs (spätestens nach 1769). Der Burgstall Altikon ist
1608 zum letzten Mal erwähnt und scheint wie andere adelige Wohnsitze während
des 30jährigen Krieges untergegangen zu sein.
Der Bischof war aber nicht der einzige Herr des Dorfes. Etliche Klöster hatten
hier z.T. beträchtlichen Besitz. So vor allem das Benediktinerkloster Murbach
(Elsaß), das einen Widemhof und einen Dinghof samt Pfarrsatz besaß. Der Patron
der Schliengener Kirche ist der Schutzheilige des Klosters Murbach: St. Leodegar.
Neben Murbach hatte das Damenkloster Säckingen einen großen Hof, von dem
aus die Besitzungen in ca. 12 umliegenden Dörfern mitverwaltet wurden. Es war
dies ein "Freihof', weil er von gewissen Abgaben befreit war und eine "Freistatt"
besaß, wo Mörder für sechs Wochen Unterschlupf suchen konnten. Der Freihof ist
zugleich auch Dinahof gewesen.
Mit dem Widemhof waren zeitweise die Pfalzgrafen von Tübingen belehnt und
die Ritter Schnewelin, ehe er über die Johanniter an das neugegründete Frauenkloster
Königsfelden in der Schweiz überging. Der Dinghof war erst den Edlen von
Staufen übergeben, dann den Schnewelin von Landegg, denen von Blumeneck
und denen von Hadstatt, bis die Nagel von der Alten Schönstein als Lehensträger
erschienen. Diese waren inzwischen auch Inhaber des Weiherhauses, das sie zum
Schloß Entenstein erweiterten.
Die Johanniter, später auch Malteser genannt, deren Hochsitz für ganz Deutschland
in Heitersheim war, hatten den Pfarrsatz behalten, so daß auf sie der Bau des
schönen "alten" Pfarrhauses von 1569 zurückgeht; sie waren auch baupflichtig für
Chor, Turm und "Wendelstein" der Kirche. Außerdem besaßen sie den "Ziegelhof
' am Westrand des Dorfes und entsprechende Ländereien. Dieser Hof scheint
zuvor dem Predigerorden zu Basel gehört zu haben. Auch andere Klöster hatten
Besitzungen im Dorf, so St. Urban, das Frauenkloster Gutnau. das Nonnenkloster
Adelhausen zu Freiburg, St. Blasien usw.
Schwierig war die Frage der Gerichtsbarkeit, die, von den Dinghöfen abgesehen
, der Bischof für sich in Anspruch nahm. Da Schliengen als Sitz des Landgerichts
galt, versuchte der Bischof, seit 1185 Reichsfürst, auch die Hochgerichtsbarkeit
(den "Blutbann") für sich zu beanspruchen. Er kam daher mit dem Markgrafen
von Hachberg-Sausenberg. der auch Landgraf im Oberen Breisgau war, in
Konflikt. Dieser Streit wurde erst nach langen Verhandlungen geregelt. Dabei
erhielt der Markgraf die Hohe Gerichtsbarkeit außerhalb des Ortsetters, der Bischof
die innerhalb dieses Bereichs.
Im Jahr 1443 schrieb der damalige Bischof. Friedrich II. ze Rhin, durch die
ungeheueren Kosten des Basler Konzils (1431-1449) veranlaßt, eine Sondersteuer
aus, gegen die die Schliengener Bauern protestierten - und dies im Zeichen des
Bundschuhs (also des Schnürschuhs, der vermutlich noch nicht auf einer Fahne,
sondern in natura auf einer Stange als Zeichen des "gemeinen Mannes" erschien,
indes die Vornehmen Schlupfschuhe trugen). Die Bewohner von Mauchen, Steinenstadt
, Istein und Huttingen. die ebenfalls zum bisherigen baslerischen Unteramt
Schliengen gehörten, bezahlten murrend, während die Schliengener den Auf-
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