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Darüber hinaus weist der Name des Steinzehnten ja auf einen Stein und auf
Herren v. Stein. Bemerkenswert ist. daß der Steinzehnte zwar nach Ehner-Fahrnau
reichte, nicht aber nach Raitbach. Hier müßte spätestens der Verkauf von 1400
eine klare Trennung gebracht haben. Immerhin waren in den Verkauf Zehnten
eingeschlossen. Später gehörte gerade auf den Höfen Sattelhof. Kehrengraben und
Steinighof, die um die Burgruine liegen, der Zehnte ganz der Herrschaft66'.
Ein weiteres Anzeichen kommt hinzu: 1362 wurde den Achtbursern zer Sunnen
nicht nur die Ortsherrschaft in Hausen bestätigt, sondern auch das Gericht über
alle Verwundungen, die nicht zum Tode führten67'. Diese sogenannte mittlere
Gerichtsbarkeit, sonst ein Teil der hohen Gerichtsrechte, hatten die Herren vom
Stein offenbar in Zell und in Stetten erstrebt und errungen, in Wegenstetten brachten
sie es zur vollen Kastvogtei68'. Die schönauischen Erben führten diese Rechte
und die zugrundeliegenden Bestrebungen weiter. So verfügten sie in der Herrschaft
Neuenstein bis zum Verkauf über große und kleine Gerichte.
Als These sei nunmehr ausgesprochen: Die Ortsherrschaft in Hausen stammt
von den Rittern vom Stein 69\ die noch weitere Rechte erwarben oder in Anspruch
nahmen. Den Steinzehnten könnten sie nach 1278 an sich gebracht haben. Damals
übergab das Ehepaar Dietrich und Adelheid v. Rotenberg seinen gesamten Besitz
an St. Blasien. Das Kloster belehnte die Schenker sofort mit ihrem Besitz und
ihren Rechten; die offenbar kinderlosen Stifter hatten übrigens bereits vorsorglich
die von ihnen gewünschten Lehensnachfolger benannt. Mitgeschenkt und wieder
verliehen wurden der Kirchensatz von Fahrnau. der Meierhof und alle Zugehör-
den70'. Es ist anzunehmen, daß zum Kirchensatz noch große Teile des Zehnten
gehörten. Nur die Hälfte des Hauptzehnten gelangte später in die Hand von Verwandten
der 1278 vorgesehenen Nachfolger ". Der Kirchensatz von Fahrnau kam
an die Markgrafen 7:', das Dorf Fahrnau erscheint seit dem 14. Jahrhundert als Teil
der Pfarrei Schopfheim73'. Diese umfangreichen Änderungen lassen auf Auseinandersetzungen
schließen, in denen die Herren vom Stein leicht einen Teil der Zehnten
an sich ziehen konnten.
Ein möglicher Erb gang
Wie kann die Ortsherrschaft in Hausen von den älteren Säckinger Großmeiern
an die Familie zer Sunnen gelangt sein? Besonders ein Tausch, aber auch ein Kauf
wirken wenig wahrscheinlich74'. Warum hätte eine Basler Großbürgerfamilie vor
1360 gerade in Hausen Geld investieren sollen? Die wahrscheinlichste Erklärung
bietet vielmehr eine Eheverbindung, im Rahmen einer Erbregelung mögen dann
auch finanzielle Absprachen getroffen worden sein.
Eine Tochter aus dem Hause Stein könnte den Achtburgern zer Sunnen begrenzte
Erbansprüche zugebracht haben. Da diese Familie im Jahre 1362 die Ortsherrschaft
Hausen jedenfalls schon längere Zeit innehatte, muß die vermutete Ehe
bereits Jahrzehnte vorher geschlossen worden sein. Es wäre sonst auch mit Erban-
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