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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
56.1994, Heft 2.1994
Seite: 109
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1994-02/0111
Abb. 6: Der Bauerfordert Naturalabgaben
und das Fasnachtshuhn für den
Zehntherrn von der Bäuerin (A. Dürer)

von den Erblehenhöfen der Herrschaft, wo die Abgabenhöhe gleich blieb, denn
hier wurde das Korn "gemessen" in Sestern und Mutt, nicht nach Garben gerechnet
. Der Geldwert des unbeständigen Zinses betrug 344 fL, der des beständigen
264 fl.

Für den Zehnt steckten die Zehntknechte zunächst den Bann mit Ruten aus,
danach wurde nach festgelegter Ordnung Acker für Acker mit der Sense abge-
mäht, die Garben zusammengebunden und zum Trocknen aufgestellt. Die Zehntknechte
schritten schließlich die Reihen ab und warfen jede zehnte Garbe als
Obolus für die Herrschaft um. Die Garben wurden auf Wagen geladen und in die
Zehntscheuer gebracht zur Aufbewahrung, da man erst nach dem Einbringen aller
Früchte mit dem Dreschen auf der Tenne begann. Wenn es zu Unstimmigkeiten
bei der Zehntabgabe kam. so hatte der Weibel. der Dorfpolizist, als Vertreter der
Herrschaft das letzte Wort, nicht der Vogt.

Die Zehntfrüchte nebst dem Erlös für das auf umliegenden Märkten verkaufte
Getreide hatten die Bauern anschließend mit Roß und Wagen über Breisach und
Colmar nach Rappoltsweiler zum herrschaftlichen Hof zu bringen. Dies bedeutete

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