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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
56.1994, Heft 2.1994
Seite: 112
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1994-02/0114
. Unter der Dorflinde w ird
\t gehalten (Diebold Schil-
uzerner Bildchronik,

Ordnung der ständischen Gesellschaft und ihren Grundwerten - einer davon ist die
Ehre - gesehen werden. Nicht umsonst reagierte der Eschbacher Bürger Schlienger so
empfindlich, als man ihn des Diebstahls bezichtigte, war doch dadurch sein guter Ruf
geschädigt. Er hat sich jedenfalls dafür gerächt und vom Vogt Lamp, der ihn des
Diebstahls einer Wagenkette beschuldigt hatte, schließlich 90 fl. (Gulden) Schmerzensgeld
erhalten. Schlienger hatte eigentlich keinen Grund, sich aufs hohe Roß zu
setzen, munkelten doch die Rappoltsweiler Hofprokuratoren, die den Fall verhandelt
hatten, daß Schlienger sich zwei Eheweiber genommen habe, eine davon sei seine
Base, mit der er "genugsam" zu tun habe...

Bei Verleumdungen und Beschimpfungen fühlte sich der Angegriffene ebenfalls in
der Ehre verletzt und klagte daher beim Frevelgericht. Noch vor der Bestrafung
verlangte deshalb die Herrschaft vom Angeklagten, "dem Beschuldigten seine Ehre
wiederzusehen".

War ein Angeklagter mit dem Urteil nicht einverstanden, so konnte er "inwendig
10 Tagen und 11 Nächten" in Appellation gehen beim Rappoltsteinischen Hofgericht.
Gar nicht gern sah es Egenolph. wenn einer seiner Untertanen sich an die Appellati-

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