Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
56.1994, Heft 2.1994
Seite: 332
(PDF, 60 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1994-02/0334
Einfachen. Echten (z.B. Backen von Brot. Herstellung selbstgewobener Kleidung).
Wer in München einmal das Premierenpublikum der Staatsoper sieht, wird überwältigt
sein von den kostbaren Trachten, die heute von den Städtern (wieder?) getragen
werden. Auch im Markgräflerland gehen starke Initiativen zur Belebung des
Trachtenwesens von der städtischen Bevölkeruns aus.
Was hat unser Gang durch die Geschichte erbracht?

Die Kleidung und damit die Volkstracht muß wie alle Lebensäußerungen im
Zusammenhang mit den Zeitströmungen gesehen werden. Daß die Kleidung ursprünglich
von der Obrigkeit bestimmt wurde, konnten wir an den Kleiderordnungen
erkennen. Die Bauern hatten mit den Zwickelröcken den Versuch einer eigenständigen
Entwicklung unternommen, der jedoch vom Vogt Wallbrunn gestoppt wurde.
Die Landbevölkerung ist daraufhin mit sanfter Gewalt zur Übernahme der bürgerlichen
Kleidung gebracht worden. Erst nach der Französischen Revolution und mit
dem Ende der staatlich verordneten Kleidung. Anfang des 19. Jahrhunderts, entwik-
kelten sich die Volkstrachten im heutigen Verständnis des Wortes. Jetzt erst kristallisiert
sich die Markgräfler Tracht als typische Kleidung der ehemals markgräflichen
Gebiete heraus.

Anmerkungen

Frau Röttele und Familie Güntert danke ich für ihre Hilfe und für die zur Verfügung gestellten
Abbildungen. Herrn Dr. Oeschger vom Institut für Landeskunde in Freiburg ein herzliches Dankeschön für
die Reproduktion der Abbildungen.

1) dtv-Brockhaus-Lexikon 20 Bde. Mannheim-München 1988. Bd. 18. S. 257

2) Zum Wandel des Wortes .„Mode" von der Bedeutung "zeitgemäße Kleidertracht" im 15. Jh. zum
Schlagwort eines neuen Geschmacks 1628 siehe bei Kluge. Friedrich: Etymologisches Wörterbuch
der deutschen Sprache. Berlin 1967. S. 483

3) Bringemeier. Martha: Mode und Tracht. Beiträge zur geistesgeschichtlichen und volkstümlichen
Kleidungsforschung, hg. v. Gerda Schmitz. Münster 1985. S. 131 f

4) Vorschriften existieren natürlich schon für frühere Jahrhunderte: 1466 war beispielsweise den
Metzgermeistem verboten, in kurzen Hosen Fleisch auszuhauen (Hartfelder. Karl: Die Zunft der
Metzger und Fischer in Freiburg i.Br..S. 450-499. In: Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der
Geschichts-, Alterthums- und Volkskunde... 4. Bd. 1875-1878. Freiburg 1878. Hier S. 488). Bis zum
Ende des 18. Jahrhunderts wurden noch Kleiderordnungen erlassen (Jacobeit. Sigrid und Wolfgang:
Illustrierte Alltagsgeschichte des deutschen Volkes 1550-1810. Köln: 1988. S. 218 f.).

5) Schreiber. Heinrich: Geschichte der Stadt Freiburg im Breisgau. III. Theil. Freiburg 1857. S. 212.
Reichskleiderordnung von Maximilian I.

6) Huggle. Ursula: Johann Simler. Kupferschmied und Rat zu Freiburg im 17. Jahrhundert (Veröffentlichungen
aus dem Archiv der Stadt Freiburg im Breisgau 23). Freiburg 1989. S. 134. Zum Mantel des
Ratsherrn S. 202

7) Johann Peter Hebel: Werke, hg. v. Eberhard Meckel. II. Bd. Gedichte und Briefe. Frankfurt a.M. 1968.
Hier aus ..Die Marktweiber in der Stadt". S. 30 ff.

8) Neid

332


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1994-02/0334