http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1995-01/0029
Innere Zerreißprobe der "Gemeind zu Utzenfeld" im 18. Jh.
Die in den neuen Häusern im Unterdorf ansässig gewordenen Martin Kapeller.
Michel Layle. Hans Layle und Simon Adam waren nicht an die allgemeine Wasserversorgung
der Utzenfelder von der Gegenseite des Tals über die Spanibrücke
herüber angeschlossen und versuchten 1710 gerichtlich, ihren Anteil am Wasser
der Gemeindebrunnen abzutrotzen. Sie erreichten aber nur eine Art Überschußbeteiligung
und wurden bei Wassermangel auf den nahen Fluß verwiesen, während
das alte Dorfwuhr damals offenbar wenig genießbar war und außer Betracht blieb.
Schon hier fällt die Parteinahme des Geschworenen auf. Nach der Einführung der
Kartoffel riß die alte Kluft zwischen den Hungerleidern, den Häuslern und Tag-
löhnern, und den reichen Bauern tief auf. Es ging um die gerechte Verteilung der
Allmendfelder für den Anbau der "Erdäpfel", die rasch zu einer begehrten zusätzlichen
Nahrungsquelle für die stetig anwachsende Kopfzahl wurden. Bereits 1721
ist von der neuen Frucht im Tal die Rede, und sie hatte nun beim Schorben
teilweise den Roggen und Hafer abgelöst.
Sollte weiterhin die Höhe des Steueraufkommens das Maß für Zuteilung der für
die Kartoffeln vorgesehenen Allmendstücke bleiben? Da wären doch die Reichen
ungemein begünstigt. Oder sollte man nach Kopfzahl teilen, daß die hungrigen
Mäuler der Armen satt würden?
Die von Kaiserin Maria Theresia und ihrem Sohn Joseph DL begonnenen Reformen
sollten auch der Landbevölkerung zugute kommen. Das kaiserliche Patent
von 1769 wurde in Utzenfeld von vielen begrüßt, die jetzt hofften, die Allmend-
und Erdäpfelfelder würden fortan gleichheitlich zugewiesen. Nach einer ersten
erfolglosen Bittschrift verfügten sich 1772 Joseph Steck. Hans Karle und Michael
Schelshorn von Utzenfeld zur Kammer nach Freiburg und wollten dort Genaueres
über das Patent erfahren. 23 Taglöhner standen hinter ihrer Eingabe. Mit Bezug
auf die frühere Petition begehrten sie ein Rechtgutachten, das die Kammer dann
beim Waldvogt anforderte. Die Gegenseite zog Ende Mai 1777 mit dem Utzenfelder
Geschworenen Martin Eiche. Bauer Georg Wunderle und Lehrer Joseph Wet-
zel als Deputierten vor das Ammaneigericht. wo dann die Richter ganz im Sinne
des alten Herkommens entschieden, d.h. den großen Bauern recht gaben.
Ammann Sebastian Lais berichtete dem Kloster: seit unvordenklichen Jahren
habe man widerspruchslos die Allmendfelder unter die Bürger nach dem Steuerfuß
geteilt. Auch die gemeinen Lasten wie Fronen, Schanzen. Wachen und Quartiergeben
seien so geteilt worden. Der jetzt verlangte Personalfuß gelte nur bei der
Landstraßenunterhaltung, und dort hätten alle jederzeit aus dem Gemeindesäckel
der Talvogtei ihren Arbeitslohn erhalten. Die Taglöhner seien Gemeindebürger
wie die anderen; besäßen Eigengüter und trügen die Lasten ebenso wie sie den
Nutzen und die Freiheiten genössen.
In Absprache mit dem Waldvogt entschied das Kloster damals, daß die Allmendteilung
insbesondere bei den Erdäpfelfeldern vom kaiserlichen Patent gar
nicht berührt werde, da es sich um gebirgige Gegenden handle.
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