http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1995-01/0038
Auch in dieser Frage trat 1833 eine Wende ein. Eine Rechtsverordnung sah
nämlich vor, daß ein Mehrheitsbeschluß der Bürger auch die kopfweise Zuteilung
von Allmendstücken erlaube. Als erstes sollte nun der Wiedenwasen in gleiche
Anteile gegliedert werden. Dagegen legten zwar 17 vermögende Bürger einen
aufschiebenden Protest ein, und ihr Anwalt sah bereits den ökonomischen und
gesellschaftlichen Zustand der Gemeinde.... in den Grundfesten erschüttert, sprach
gar von einem revolutionären Akt. Doch mündete der Prozeß 1835 in eine gütliche
Einigung. Geometer Tscherter von Weitenau führte für 300 Gulden eine gerechte
Teilung zu zwei Jucherten für den Anbau von Kartoffeln durch. Vorsorglich wurden
Wachen aufgestellt und potentielle Täter vor dem Ausreißen der Pfähle für die
Aussteckung gewarnt. Die zugeteilten Stücke sollten jedem lebenslang gehören,
waren unveräußerlich, aber vererbbar. Beim Erlöschen einer Familie oder beim
Wegzug fiel der Anteil zur neuen Zuteilung an die Gemeinde.
Noch eine ganze Weile dauerte ein Kleinkrieg an. Die 17 Unterlegenen verweigerten
die Zahlung der Teilungskosten und nahmen ihre Stücke nicht an, welche
nun die Gemeinde verpachtete, um die Kosten aufzubringen. Rachsüchtig übersahen
einige vorsätzlich die verlegte Durchfahrt zum Weidfeld und ließen ihr Vieh
durchs angesäte neue Feld ihrer Mitbürger trampeln.
Die Praxis von fünf Jahren legte auch die Schwächen der neuen Regelung bloß.
Ohne regelmäßiges Düngen erschöpften sich die Felder rasch; für das Düngerfüh-
ren aber lagen sie zu weit entfernt. Der Bürgerausschuß beschloß daher 1841. man
Abb. 10: Allmendfeldteilung der Hagentnatt (Neumatt) bei Königshütte 1855
Foto: GdeArch. Utzenfeld
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