http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1995-01/0039
wolle zwar den Wiedenwasen und Sailenboden geteilt lassen, die Felder im Langenmoos
. Winterhölzle und Klammenacker sollten aber wieder zusammengeworfen
und als Weide genutzt werden. Man wolle stattdessen im Wechsel ebensoviel
Allmendfeld gleichheitlich teilen und für Getreide nutzen. Als man 1856 die Verlegung
der Allmendfelder zum Wiedenbach und Köhler vornahm, versah man.
durch Erfahrung klug geworden, die Losteile von vornherein mit den notwendigen
Dienstbarkeiten wie Wässerungs- und Überfahrtsrechten. Ein 10 Fuß breiter Erschließungsweg
mit Steinlage und Steindohlen räumte Ausweichmöglichkeiten
ein. Die ans Ortsbürgerrecht gebundene Zuteilung von Allmendfeldern bestand
noch bis nach dem letzten Krieg. Zusammen mit dem Bürgerholz bedeutete sie
eine Besserstellung der Inhaber des Bürgerrechts gegenüber nichtbürgerlichen
Einwohnern.
Die Ablösung des Zehnten
Der badische Staat hatte von St. Blasien die aus dem Mittelalter stammenden
Zehnt-Abgaben übernommen. Man sammelte in Utzenfeld noch bis 1840 den
Zehnten in natura ein. und bei der Anfuhr auf der Domänenverwaltung in
St.Blasien erhielt der Überbringer - meist der Vogt - die hergebrachten 18 Kreuzer
zum Trunk.
Zur Vereinfachung verpachtete die Domänenkammer 1826 den Zehnten der
Gemeinden um Schönau auf 20 Jahre. Der Pachtzins bemaß sich an den Fruchtpreisen
, wie sie im Schnitt in der "Marktstadt" Freiburg zwischen November und
Februar galten. Den kleinen Zehnten von Hanf, Flachs und Erdäpfeln entrichteten
die Gemeinden aber weiterhin auf Martini nach St.Blasien. Utzenfeld hatte jetzt
folgendes zu leisten: den Gegenwert von 8 Meßbechern Weizen, 11 Mutt (Scheffel
) Roggen. 4 Mutt und 12 Meßbechern Dinkel, 7 Mutt und 3 Sestern Gerste und
1 Sester und 4 Meßbechern Hafer. 7 Gulden für Hanf und Flachs sowie 33 Gulden
für die Kartoffeln. Königshütte hatte lediglich 9 Gulden als Erdäpfelzehnten zu
leisten. Für das Dorf ergibt dies einen durchschnittlichen Jahresertrag von 0.5 dz
Weizen. 200 dz Dinkel. 530 dz Roggen und 470 dz Hafer.
Der Heu- und Öhmdzehnte für die einst klösterliche Pfarrei Schönau wurde im
Herbst 1827 pauschal auf 7 Gulden und zwei Kreuzer in die Kasse des Domänenamts
festgesetzt, da das Patronat an den Großherzog gefallen war.
Ein neues badisches Gesetz sah 1838 die Ablösung der Zehnten vor. falls die
Gemeinden dies wünschten. Der 16-fache Jahresbetrag galt als AbkaufskapitaL
und die Verzinsung entsprach in etwa der alten Jahresleistung. Mit Zustimmung
der Bürgenersammlung wurde 1839 als erstes der Heuzehnte mit 16 mal 7 Gulden
2 Kreuzer, mithin 112 Gulden 32 Kreuzer abgelöst. Die Summe war in 10
Jahresraten zuzüglich 59c Zinsen zu zahlen.
Die Ablösung der übrigen Zehnten bedeutete im folgenden Jahr eine wesentlich
höhere Hürde: 1398 Gulden kostete der Fruchtzehnte, und für den Kleinzehnten
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