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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
57.1995, Heft 2.1995
Seite: 10
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ern der betroffenen Gemeinden hatten auf diese Machtverhältnisse und Machtverschiebungen
ohnehin keinen Einfluß, und es war für den Alltag kaum relevant, an
welchen Grundherrn sie ihren Zehnten ablieferten. Waren im 8. und 9. Jahrhundert
die Grundrechte rings um Lörrach und innerhalb der heutigen Gemarkung von
Dorf zu Dorf bunt gemischt für St. Gallen, Murbach, St. Denis oder als Reichsgut,
so wandelten sich mit der Gründung der Klöster in Basel, St. Blasien und Säckingen
auch die herrschaftlichen wie die kirchlichen Abhängigkeiten. Neben dem
niederen Adel, der in den Gemeinden in der Regel für Recht und Ordnung vor Ort
sorgte, stand der von den genannten Klöstern eingesetzte Pfarrer als die zweitwichtigste
Person in der klösterlichen Gemeinschaft.

In der Peter- und Paul-Kirche in Lörrach setzte so seit 1102 St. Alban die
Pfarrer ein, während nebenan auf der Burg die Edelherren von Lörrach und ihre
zahlreichen Nachfolger als Dienstleute der Herren von Rötteln residierten. Gleiches
galt auch von Hauingen, nur daß die Vogtei Rötteln mit Hauingen, Haagen
und Tumringen direkt der jeweiligen Herrschaft auf der Burg unterstand. Die
Kirche Rötteln, die auch - bis heute - für Haagen und Tumringen zuständig ist,
wurde aber schon früh von St. Gallen betreut. Ebenfalls zur Herrschaft Rötteln
und ihr direkt unterstehend gehörte Tüllingen, während sich um Pfarrer und Kirchenbau
das 963 gegründete Kloster St. Blasien kümmerte, dem Walcho von
Waldeck 1113 seinen Besitz in Tüllingen vermachte.

Aus der fränkisch-alemannischen Erbmasse - aufgeteilt in zahlreiche Grafschaften
- übernahm wie im Falle Brombach das Kloster St. Gallen, im ganzen oberdeutschen
Raum meist durch Schenkungen privilegiert, die jeweiligen Grundrechte
. Wie auch am Beispiel vieler Basler Klöster erkennbar, setzten die geistlichen
Herren bald weltliche zur Wahrnehmung politischer, rechtlicher und wirtschaftlicher
Aufgaben ein. während die kirchlichen Verpflichtungen (Einsetzung des
Pfarrers. Bau und Unterhaltung der Kirche) Sache der Klöster blieb. So entstand
auch die Herrschaft Rötteln um das Jahr 1000 als Sachwalter und Justizbehörde
über den in ihrem Bereich liegenden Gütern von St. Blasien, St. Alban und Murbach
.

Eine eigene Rolle spielte Stetten, das schon früh Grundherrschaft des Klosters
Säckingen war. Als königliches Eigenkloster verfügte es über weitreichenden Besitz
am Hochrhein, im Hotzenwald, im Fricktal, aber auch am Zürichsee, am
Kaiserstuhl und in der Ortenau. Säckingen genoß das besondere Wohlwollen des
Hauses Habsburg, woraus sich die Zugehörigkeit Stettens zu Vorderösterreich bis
1806, der Gründung des Großherzogtums Baden, ableitet.

Die Zeit zwischen 1000 und 1500

Nach der römischen Besetzung des Dekumatenlandes, dem Vorstoß und der
Besiedelung des Raumes zwischen Alpen und Main während der Völkerwanderungszeit
durch die Alemannen und den anschließenden Kämpfen zwischen Ale-

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